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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Breaker85
06.01.2007, 11:51 Uhr

Zeitraum für Theorie

Hallo erstmal!

Und zwar geht es um folgendes... Ich habe mich Anfang letzten Jahres (03.01.2006) bei mir in der Fahrschule angemeldet, habe meine Pflichtstunden in der Fahrschule absolviert und auch schriftlich das ich zur Theorie gehen könnte (Ordnungsamt auch schon bezahlt + Theorieprüfung).Durch private gründe konnt eich aber leider nicht weitermachen. Nun meine eigentliche Frage :

Ich bekomme meine Fahrschule durch Urlaub nicht erreicht und in meinem Ausblidungsvertrag der Fahrschule steht " Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung,in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages".

Heisst das nun für mich das ich mich neu anmelden müsste? Mir wurde gesagt das ich ein Jahr zeit hätte nachdem ich beim Ordnungsamt meine Papiere abgegeben hab (02.02.2006). Aber nun habe ich dies im Fahrschulvertrag gelesen -.- . Was ist nun richtig?

Gibt der Tüv bzw das Strassenverkehrsamt mir das eine Jahr nur Zeit oder die Fahrschule?nach welchem datum muss ich mich jetzt richten?

Weil würde jetzt in den nächsten Tagen gerne zur Prüfung gehen :(

Vielen Dank im vorraus...

Gruß Breaker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
06.01.2007, 13:14 Uhr

zu: Zeitraum für Theorie

Das sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten. Dein Vertrag mit der Fahrschule hat mit dem Prüfauftrag nichts zu tun. Der Prüfauftrag ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Nach diesem einen Jahr mußt Du den Antrag noch einmal einreichen.
Lt. AGB ist der Ausbildungsvertrag, den Du mit Deiner Fahrschule abgeschlossen hast, tatsächlich ein Jahr gültig. Üblicherweise verlängert der sich stillschweigend wenn Du mitten in der Fahrausbildung bist. Mit dem bestehen der prak. Prüfung hat sich die Sach dann erledigt.
In Deinem Fall hat Deine Fahrschule tatsächlich einen Anspruch auf die neue Grundgebühr.
An Deiner Stelle würde ich mit Deinem Fahrlehrer einfach mal reden. Wahrscheinlich wird er darauf verzichten. Auf jeden Fall muß die Fahrschule Dir den Prüfauftrag aushändigen und die Theoriestunden bescheinigen, damit Du zur Prüfung gehen kannst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf einen Stau

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

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