Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Breaker85
06.01.2007, 11:51 Uhr

Zeitraum für Theorie

Hallo erstmal!

Und zwar geht es um folgendes... Ich habe mich Anfang letzten Jahres (03.01.2006) bei mir in der Fahrschule angemeldet, habe meine Pflichtstunden in der Fahrschule absolviert und auch schriftlich das ich zur Theorie gehen könnte (Ordnungsamt auch schon bezahlt + Theorieprüfung).Durch private gründe konnt eich aber leider nicht weitermachen. Nun meine eigentliche Frage :

Ich bekomme meine Fahrschule durch Urlaub nicht erreicht und in meinem Ausblidungsvertrag der Fahrschule steht " Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung,in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages".

Heisst das nun für mich das ich mich neu anmelden müsste? Mir wurde gesagt das ich ein Jahr zeit hätte nachdem ich beim Ordnungsamt meine Papiere abgegeben hab (02.02.2006). Aber nun habe ich dies im Fahrschulvertrag gelesen -.- . Was ist nun richtig?

Gibt der Tüv bzw das Strassenverkehrsamt mir das eine Jahr nur Zeit oder die Fahrschule?nach welchem datum muss ich mich jetzt richten?

Weil würde jetzt in den nächsten Tagen gerne zur Prüfung gehen :(

Vielen Dank im vorraus...

Gruß Breaker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
06.01.2007, 13:14 Uhr

zu: Zeitraum für Theorie

Das sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten. Dein Vertrag mit der Fahrschule hat mit dem Prüfauftrag nichts zu tun. Der Prüfauftrag ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Nach diesem einen Jahr mußt Du den Antrag noch einmal einreichen.
Lt. AGB ist der Ausbildungsvertrag, den Du mit Deiner Fahrschule abgeschlossen hast, tatsächlich ein Jahr gültig. Üblicherweise verlängert der sich stillschweigend wenn Du mitten in der Fahrausbildung bist. Mit dem bestehen der prak. Prüfung hat sich die Sach dann erledigt.
In Deinem Fall hat Deine Fahrschule tatsächlich einen Anspruch auf die neue Grundgebühr.
An Deiner Stelle würde ich mit Deinem Fahrlehrer einfach mal reden. Wahrscheinlich wird er darauf verzichten. Auf jeden Fall muß die Fahrschule Dir den Prüfauftrag aushändigen und die Theoriestunden bescheinigen, damit Du zur Prüfung gehen kannst.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Nur für Sie