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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marxon
28.12.2006, 13:30 Uhr

Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

Hay!
Habe vor gut 1 1/2 Jahren mal einen Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" bei den Johannitern besucht, für meinen Rollerführerschein. Mache jetzt Auto (begleitetes Fahren) und wollte mal fragen, ob ich den noch einmal machen muss oder ob der noch gültig ist? Wenn ja, muss ich mir nochmal eine Bestätigung bei den Johannitern abholen oder ist das in meiner Akte vom Verkehrsamt abgespeichert?
MfG
marxon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
29.12.2006, 22:30 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

Soweit ich weiß sind die LSM (lebensrettenden Sofortmaßnahmen) auch 2 Jahre gültig.

Mit 100% Gewissheit kann ich dir das aber nicht sagen.
Aber ein Freund von mir hat vor kurzem auch mit seinem Autoschein (BF 17) angefangen und musste keinen neuen Kurs besuchen, da er vor gut einem Jahr den T-schein erworben hat (und die LSM absolvieren musste)

Und selbst wenn dein Kurs nun ungültig/abgelaufen (sprich älter als 2 Jahre) ist, müsstest du einen neuen machen. Sonst wäre diese Regelung mit den 2 jahren auch unnütz.

Achja, und wenn du schon mitten in deiner 'Ausbildung' bist, ... dann frag doch mal deinen Fahrlehrer. Aber bei mir war das so, dass ich die LSM, noch bevor die eigentliche Ausbildung begonnen hat, meinem Fahrlehrer geben musste, damit das alles bestätigt wird (auch BF 17) ...

Hoffe meine Antwort ist so verständlich ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.12.2006, 22:48 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

bin dafür die suchfunktion abzuschalten.
lsm sind ein leben lang gültig.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
29.12.2006, 22:51 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

>>lsm sind ein leben lang gültig.<<

ach quatsch ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
30.12.2006, 05:28 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

Kopfschüttel......

Lieber Vespa-Fan, ich bitte dich inständig den Beweis für deine Aussage/Meinung anzutreten und zwar in Form eines entsprechenden Gesetzes- bzw. Verordnungstextes!!!

Viel Spass beim Suchen und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NFS89
30.12.2006, 09:46 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

Es kann nicht schaden so einen Kurs noch einmal zu machen. Wenn man ehrlich ist, sollte man nach 2 Jahren schon nochmal sehen, wie genau man Menschenleben rettet.
Ich hatte vor dem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen einen Schulsani-Kurs in der Schule gemacht und es war erschreckend, wie viel ich vergessen hatte!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
30.12.2006, 16:24 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

NFS89
Da mus ich dir rechtgeben. Es solte pflicht werden regelmäsig alle 2 jahre den EH schein zu machen. Dann würden auch nicht so viel leute sterben am unfallort und sonst wo.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
30.12.2006, 17:46 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

>>Lieber Vespa-Fan, ich bitte dich inständig den Beweis für deine Aussage/Meinung anzutreten und zwar in Form eines entsprechenden Gesetzes- bzw. Verordnungstextes!!!<<


Okay, hab mich geirrt ... !
Aber irgendwo hab ich wohl das mit den 2 Jahren aufgeschnappt ... (Sehtest?) ...

Naja, aber sinnvoller wäre eine 2-Jahres Regelung trotzdem ... ! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
30.12.2006, 18:18 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

@vespa-fan:

Hier gebe ich dir in beiden Punkten recht.
1. Ein Sehtest gilt 2 Jahre
2. Sinnvoll wäre eine Regelung bezüglich einer zeitlichen Befristung der EH- bzw. LSM-Kurse.

Gruß
bs01


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
30.12.2006, 18:36 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

Es stimmt definitiv,

wenn man einen Erste-Hilfe-Kurs im Zuge eines Führerscheins gemacht hat, braucht man beim nächsten Führerschein keinene weiteren Erste-Hilfe-Kurs zu machen. Auch wenn das schon Jahre her ist. Ob das sinnvoll ist, bleibt dahin gestellt.

An alle die hier die 2-Jahresfrist zur Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse fordern. Ich habe noch gelernt, dass man sich in regelmäßigen Abständen selbst drum kümmern sollte.

Werde mich kommende Woche jetzt um einen Auffrischungskurs bemühen.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
13.01.2007, 17:51 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses?

Hab heute meinen Kurs aufgefrischt nach etlichen Jahren Führerschein. Ich fand es schon ein bisschen erschreckend, wie schnell man Handgriffe vergisst, die man doch nicht jeden Tag machen (muss).

Aimee

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren