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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
03.12.2006, 14:57 Uhr

zu: Hilfeeee...geblitzt...Probezeit

Oh jeeeeeee, wieder ist es passiert.....

Du hast kein rot gesehen, zu schnell warts du doch auch nicht...womit willst du denn rechnen? Schau erst einmal ob dein Vater überhaupt Post bekommt. Da steht dann auch drin womit du rechnen musst...aber da du ja nichst gemacht hast....

Bis denne

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03.12.2006, 16:04 Uhr

zu: Hilfeeee...geblitzt...Probezeit

Da du aber ja nicht weißt warum du geblitzt wurdest und ich das per ferndiagnose auch schlecht feststellen kann, musst du auf die Post warten.

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03.12.2006, 16:37 Uhr

zu: Hilfeeee...geblitzt...Probezeit

Hat es zweimal geblitzt? Ein Rotlichblitzer macht immer zwei Fotos hintereinander.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2006, 19:10 Uhr

zu: Hilfeeee...geblitzt...Probezeit

Wart einfach mal ab, ob was kommt, wahrscheinlich war es irgendein anderer Lichtblitz.

Normalerweise sind die Blitzer alle Rot oder Orange, und wie gesagt, ein Rotlichtblitzer macht zwei Fotos.

Und das nächste Mal bei Gelb vielleicht lieber anhalten :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.12.2006, 20:14 Uhr

zu: Hilfeeee...geblitzt...Probezeit

einfach abwarten, was kommt, und sich von den Kommentaren hier nicht abschrecken lassen. Das ganze hört sich etwas nach einem Rotlichtblitzer an. Ist natürlich ärgerlich; Vielleicht ist die Ampel rot geworden,als Du schon so dicht dran warst, daß Du das Umspringen nicht mehr gesehen hast.

Ersteinmal Grundsätzlich: Rotlichtverstöße, egalob einfach oder qualifiziert, sind A- Verstöße, d.h. hier würde neben den "üblichen Strafen" eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars drohen, vorausgesetzt, Du hast, als Du das Blitzen bemerkt hast, nicht angehalten sondern hast tatsächlich die Kreuzung überquert.

In Deutschland wird grundsätzlich der Fahrer bestraft, Halterhaftung gibt es nur in Ausnahmefällen. (Deshalb wird auch das Photo gemacht). Je schwerwiegender der Verstoß ist, desto größer ist der Ermittlungsaufwand der Behörden, den wahren Täter zu identifizierten.
Gerade wenn das Geschlecht und Alter von Fahrer und Halter nicht übereinstimmt, kann der Halter als Täter ziemlich schnell ausgeschlossen werden.
Dann wird er aufgefordert werden, den Fahrer zu benennen.

Aber so weit ist es ja noch nicht... jetzt heißt es erstmal: "Abwarten und Zittern".

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- eine halbe Stunde spazieren geht

- eine halbe Stunde schläft

- zwei Tassen starken Kaffee trinkt