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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mbob
30.10.2006, 23:26 Uhr

Unfall beim Ausparken

Hallo!
Heute hatte auch ich nach 9 Monaten meinen ersten Unfall. Beim Ausparken auf einem Privatparkplatz habe ich ein Auto nicht gesehen, das hinter einem anderen Auto geparkt hatte.
Das Auto hat eine Beule. Jetzt bringt die Besitzerin das zur Werkstatt und wird einen Kostenvoranschlag bekommen. Weiß jemand, wie teuer es ist, so eine Beule zu "reparieren"? Noch dazu, muss man sowas der Polizei melden, wenn es auf einem Provatparkplatz passiert ist? Und wenn ja, muss ich dann auch zu einem Aufbauseminar und verlängert sich meine Probezeit dann auf 4 Jahre???
Was würdet ihr tun?
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
30.10.2006, 23:39 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Der Polizei muß überhaupt nichts gemeldet werden. Selbst wenn Ihr die Polizei geholt hättet, würde das nicht zum Aufbauseminar führen.
Die Kosten für die Beule kann ich Dir ziehmlich genau sagen. Die liegen zwischen 5,- und 5038,- Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mbob
31.10.2006, 07:47 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Hallo Warnecke!
Ja das sind ja mal gute Neuigkeiten, dass das keinen großen Ärger geben wird. Naja, also klar, die Beule muss bezahlt werden, aber das kann ich ja bei der Versicherung angeben. Dann wird zwar der Beitrag steigen, aber das habe ich mir selbst zu zuschreiben. Man muss für sowas schließlich auch Verantwortung übernehmen, auch wenn es schwer fällt.
Also danke für deine Hilfe.
Schönen Tag noch!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
31.10.2006, 10:24 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Hi mbob,

Deine Einstellung gefällt mir!

Ein Tipp: Falls der Schaden nur gering ist, lohnt es sich vlt. ihn aus eigener Tasche zu bezahlen, da Deine Versicherungsbeiträge dann nicht steigen (wenn Du den Schaden nicht meldest)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Mofas und Krankenfahrstühle

Kleinkrafträder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Am Fußgängerüberweg nicht überholen