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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ayliin
10.10.2006, 20:55 Uhr

Klasse 3 oder Klasse B

Hi liebe Community,

bin neu hier. damit meine Frage verständlich wird, schreibe ich in der Ich-Form.

Folgendes: Ich habe 98 den Klasse 3 Lappen gehabt. In der Probezeit wurde ich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert, diesem kam ich nicht nach, in folge dessen mußte ich den Lappen abgeben.
Nach dieser 2 Jahresfrist habe ich ein Antrag auf Neuerteilung gestellt. Kann ich jetzt den alten Klasse 3 wieder haben oder bekomm ich nur noch Klasse B ??
Als ich den Antrag stellte, wurde ich gefragt ob ich den Lappen haben möchte oder den neuen.
Der Antrag für Klasse 3 hätte mehr gekostet, deshalb habe ich das abgelehnt.

Kann ich das nun wieder rückgängig machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.10.2006, 22:22 Uhr

zu: Klasse 3 oder Klasse B

Du musst auf jeden Fall erstmal zum Aufbauseminar, bevor du den Führerschein wieder bekommst.
Da mehr als 2 Jahre seit dem Entzug vergangen sind, musst du die Prüfungen neu machen. Du könntest die Klassen B, C1 und C1E beantragen, da du die Klasse 3 hattest. Du musst aber dann für alle Klassen die Prüfungen machen. Wenn du nur die PKW-Prüfungen machen willst, bekommst du auch nur Klasse B.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis 1,0 Promille Alkohol im Blut abgebaut ist?

1 Stunde

5 Stunden

10 Stunden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen