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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweny
15.09.2006, 20:53 Uhr

Frage

Hallo ich wolte mal Fragen ,ich habe gehört das man mit ein 50ccm Roller schneller machen darf wen man ein 125er nummerschild dran hat aber der Roller darf nicht lauter sein stimmt das ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
15.09.2006, 21:03 Uhr

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Nein, stimmt nicht !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
15.09.2006, 21:11 Uhr

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Da die bbh für so einen Roller 45 Km/h beträgt ist dieses nicht zulässig!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
21.01.2007, 20:11 Uhr

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doch es ist möglich!
du musst nur deine umbauten vom tüv abnehmen lassen.
der tüv prüft dann auch ob fahrwerk, bremsen usw für die höhere geschwindigkeit ausreichen.
die abnahme ist ziemlich teuer, und du musst danach steuern für den roller bezahlen wie für ein motorrad. ausserdem musst du alle 2 jahre zum tüv, un der roller schluckt bei den hohen geschwindigkeiten viel sprit.
also ich an deiner stelle würde mir ein motorrad zulegen, dürfte günstiger werden...

..zum Seitenbeginn

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Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt