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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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05.07.2006, 21:59 Uhr

Welche Anforderungen werden an ein Prüfungsfahrzeug gestellt

Hallo,

mein Sohn hat vor zwei Wochen den A1 begonnen, bei der Preisauskunft der Fahrschule wurde von der Fahrschule gesagt, das zur Ersparnis auch ein eigenes Fahrzeug als Schulfahrzeug verwendet werden kann.

Letze Woche haben wir die Traum MZ 125 SM meines Sohnes gefunden. 3 Jahre alt und top in Schuß. Gekauft am Samstag heimgeholt und am Dienstag angemeldet.

Heute kommt er von der Fahrschule heim. Er hatte den Fahrlehrer gesagt, er hat jetzt eine eigene Maschine und will die nutzen. Da hat ihm der Fahrleherer gesagt, das das Schulfahrzeug nicht gedrosselt sein dürfte. Er mit der Schulmaschine fahren muß!

Stimmt das? Kommt mir aber etwas komisch vor!

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05.07.2006, 22:27 Uhr

zu: Welche Anforderungen werden an ein Prüfungsfahrzeug gestellt

Siehe auch die Antworten im Verkehrsportal...
Nach Anlage 7 zur FeV muss ein Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge der Klasse A1 eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

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06.07.2006, 00:34 Uhr

zu: Welche Anforderungen werden an ein Prüfungsfahrzeug gest

Hallo,

danke für die Antwort. Stimmt, nach der Stelle hab ich den halben Abend gesucht.

Ist aber total unlogisch!Da wird die Jugend angefütter mit Tempo und Geschwindigkeit. Nach der Prüfung dann frustriert mit der Drossel im Gebälk. War mit dem Mofa auch schon so, Unterricht und Prüfung auf einem 50 km/h Fahrzeug, nach der Prüfung und dem 15 Geburtstag dann dahinschleichen mit 25 km/h

Ich verstehe den Sinn von solchen Vorschriften nicht! Geht es hier um die Kostenreduzierung bei den Fahrschulen? Das nicht noch mehr Fahrzeuge vorgehalten werden müssen?

Es gäbe wesentlich weniger manipulationen im Kreise der Jugend wenn mal jemand mit einer vernüftigen Regelung auftauchen würde.

60 und 110 wären zwei Geschwindigkeiten die dem Verkehrsgeschehen entsprechen würden, und den Eltern wären manch Aufwendige Investitionen erspart!

Ich bin am Sonntag mit der 125er und Sohnemann hinten drauf auf einen großen Hof gefahren den man absperren kann. Er wollte unbedingt ein paar Runden drehen!

Ich fahre selber schon 18 Jahre Motorrad, seit gut vier Jahren eine K1100LT BMW. Bin so 10 -14000 Km im Jahr damit auf Achse.

Auf dem Weg zu dem Hof dahin sind mir zwei Begegnungen passiert die mich erschreckt haben.

Ein Geländewagen von hingen und zwei sehr schnelle Sportmotorräder von hinten. Mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit. Ohne Rücksicht auf Verluste an dem Moppedchen vorbei!!

Ich war total erschreckt mit welchem Dampf die anderen Verkehrsteilnehmer an den Teilen vorbeifahren!!

So hat sich an meiner BMW noch niemand vorbeigetraut!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern erdnuss
06.07.2006, 19:09 Uhr

zu: Welche Anforderungen werden an ein Prüfungsfahrzeug gestellt

@Kahleberger

..einen Poped Führerschein hast du? Ist ja hochinteressant..wieviele Fahrstunden braucht man denn für den...und tut einem da bei so ungedrosseltem Dahinfahren nicht auch mal der Allerwerteste gewaltig weh?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.07.2006, 19:40 Uhr

zu: Welche Anforderungen werden an ein Prüfungsfahrzeug gestellt

»War mit dem Mofa auch schon so, Unterricht und Prüfung auf einem 50 km/h Fahrzeug, nach der Prüfung und dem 15 Geburtstag dann dahinschleichen mit 25 km/h.«

Dann lief aber auch schon bei der Mofa-Ausbildung etwas verkehrt, denn es darf dafür nicht ersatzweise ein Klasse-M-Fahrzeug benutzt werden. Streng genommen hat sich dein Sohn damals sogar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Fahrlehrer wegen des Gestattens strafbar gemacht.

§ 5 Abs. 5 FeV: "Wer die Prüfung noch nicht abgelegt hat, darf ein Mofa auf öffentlichen Straßen führen, wenn er von einem zur Mofa-Ausbildung berechtigten Fahrlehrer beaufsichtigt wird; der Fahrlehrer gilt als Führer des Mofas."

Von Klasse-M-Fahrzeugen ist nicht die Rede.

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06.07.2006, 22:49 Uhr

zu: Welche Anforderungen werden an ein Prüfungsfahrzeug gestellt

hmm...ne seite vom FLVB? na toll...bin ich froh, dass ich da nicht drin´bin

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