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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern micpitbull
11.06.2006, 18:18 Uhr

was soll man davon halten ???

huhu,

ich finde diesen Fall den in erlebt habe sehr merkwürdig deswegen würde ich ihn hier gerne schildern vielleicht kann jemand mir ein guten Rat geben.

Also ich sollte jetzt am Mittwoch um 10:30 Prüfung haben. Der Fahrlehrer ruft mich um 8 Uhr an und teilt mir mit das die Prüfung leider ausfallen wird weil die Bremse festsitzt und er kriegt sie nicht los das kann nur eine Werkstatt.

Naja so früh am Morgen und aus den Schlaf gerissen habe ich nicht darüber nachgedacht nur ihn gefragt ob wir dann neue Übunsstunden machen, er meinte ja machen wir nichts weiter.

Weil ich mir extra für den Tag frei genommen habe bin ich mal später da vorbei gefahren und die Kiste stand im Büro ohne Vorderrad.

Am nächsten Tag am Nachmittag habe ich mal angerufen und nachgefragt wann ich den jetzt Prüfung machen kann es hieß nur am nächstmöglichen Termin und das sie morgen zum Amt fahren und die Termine machen werden.

Am nächsten Tag habe ich mal beim Amt angerufen und wollte wissen ob überhaupt für den Mittwoch um 10:30 überhaupt ein Termin stand. Der überaus unfreundliche Herr sagte mir das ich nicht auf der Liste sei und das mein Glück sei sonst müsste ich nochmal die Summe von 193,24 € bezahlen.

Nun kammen Zweifel bei mir auf, was fummelt der Fahrlehrer den 2 Std vor der Prüfung an den Bremsen herum und wieso war ich nicht auf der Liste ?

Naja bin mal wie die Geschichte ausgeht. Schade nur das ich jetzt bestimmt noch mehr Übungstunden nehmen muss um wieder reinzukommen so ein Termin zu bekommen dauert ja in der Regel 2 Wochen.

gruß
micpitbull

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blume87
12.06.2006, 15:47 Uhr

zu: was soll man davon halten ???

Ich würd auch sagen, dass du am besten mal mit deinem Fahrlehrer redest und ihm sagst, dass dir die Sache ziemlich komisch vorkommt. Mich hätte es auch geärgert, wenn es so gelaufen wäre. Viel Glück dann für die Prüfung. Hoffentlich bekommst du schnell einen neuen Termin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern micpitbull
13.06.2006, 23:11 Uhr

zu: was soll man davon halten ???

ich mach kl. A beschränkt also die Auskunft hat mir der Tüv gegeben. Ich soll 103.24 + 90 € zahlen eins war für den Tüv das andere weiß ich nicht mehr. Bei der Fahrschule muss man Druck machen habe jetzt angeblich einen neuen Termin in der 26 KW, bestimmt ist Fahrlehrer oder Prüfer da krank :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: was soll man davon halten ???

Wieso regst Du Dich über das Verhalten Deines FL auf? Er ist nicht nur Dein FL, sondern auch Fahrer des PKW (auch wenn Du am Lenkrad sitzt) - solange Du keine Fahrerlaubnis hast -, und damit verantwortlich für sein Fahrzeug.
Du müßtest doch in der Theorie gelernt haben, daß man sich von dem einwandfreien technischen Zustand seines Fahrzeuges VOR Antritt der Fahrt zu überzeugen hat!

Stell Dir mal vor, er hätte Dich nicht angerufen und die Prüfung beizeiten abgesagt, wie sauer wärst Du dann jetzt?

Ich wünsche Dir bei dem nächsten Anlauf eine gute UNFALLFREIE Fahrt!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

An der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie anhalten

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist