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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
deMario
25.04.2006, 22:32 Uhr
Allegmeine Fragenm zum (Motorrad)- Führerschein
Hallo zusammen,
also ich hätte da mal ein paar Fragen
1. Ich möchte jetzt bald Motorradführerschein machen bin 17 und habe erst im November Geburtstag. Ich habe meinen Fahrlehrer gefragt, wann ich denn anfangen könnte also Antrag usw.
er meinte im Juli. Nun habe ich von einem Freund erfahren, das er jetzt gerade (er hat auch im November Geburtstag) Antrag für Motorradführerschein und so alles gemacht hat. Aber ich dachte des geht net so früh, kann das wahr sein?, kann ich jetzt schon bei der Stadtverwaltung Antrag Für Motorradführerschein beantragen?
2. Ist es wahr das die Prüfung beim Motorrad also praktische länger dauert als beim Auto?
3. Ich habe bereits ein Sehtest für das Auto gemacht und bei der Stadtverwaltung abgegeben, muss ich für Motorradführerschein erneut einen Sehtest machen oder gilt der vom Auto noch dazu, weil ich hab vorher mal Rollerführerschein gemacht und hatte einen Sehtest musste aber trotzdem nochmal machen.
4. Ab wann kann ich Praktische und Theoretische Prüfung machen? bzw Fahrstunden nehmen?
ich mein bei den Fahrstunden und praktischer Prüfung kann ich verstehen wenn man noch warten muss, aber bei theoretischer Prüfung sollte es doch eigentlich egal sein, da es nur ja halt eine schriftliche Prüfung ist und nichts weiter.
5. Iste es im Prinzip das gleiche wie beim Auto was jetzt die Gangschaltung betrifft , außer das alles halt an verschiedenen Stellen liegt?
für möglichst viele Antworten würde ich mich sehr freuen.
mfg demario
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte
Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?
Personen, die
- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind
- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?
Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind
Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt
An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen
Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird
Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben
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