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23.03.2006, 17:27 Uhr
zu: § 2 FahrlG
Am besten bei Deiner zuständigen Behörde für Fahrschulangelegenheiten nachfragen.
Die Behörden haben nicht immer völlig deckungsgleiche Auslegungen des Gesetzes.
Abitur ist ausreichend.
Den einen reicht drei Jahre FE-Besitz aus, die anderen wollen Bescheinigungen von Versicherungen über die Dauer eines selbst genutzten PKW/Krad oder wollen den km-Stand des eigenen Kfz wissen.
Georg_g
23.03.2006, 17:34 Uhr
zu: § 2 FahrlG
Lies doch einfach mal den § 2 FahrlG etwas weiter, der hat nämlich auch noch einen Absatz 2. Und dieser Absatz 2 beginnt mit den Worten "Als jeweils ausreichend nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gilt ..."