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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maradonna
19.02.2006, 08:32 Uhr

begrüssung der prüfers

wie sollte ich auf ihn zugehen?
was ist zu viel des guten?

dachte mir:
"morgen , ich bin der patrick. na , alles klar?
....dann machen wir das mal."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern brokendaisy
19.02.2006, 11:52 Uhr

zu: begrüssung der prüfers

Also darüber hab ich mir eigentlich damals gar keine Gedanken gemacht. Er kam auf mich zu und hat seinen Namen gesagt und dann hab ich halt meinen gesagt und dann fing er auch schon an mit seinen technischen Fragen.

Mein Prüfer war aber total nett und locker. Also ich denke auch wenn du dich mit Vor- und Nachnamen vorstellst reicht das total aus und halt nett sein =)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.02.2006, 11:59 Uhr

zu: begrüssung der prüfers

schließe mich an, soo viele Gedanken sollte man sich darüber nicht machen.
Solange man nicht ein fröhliches "H...H..." oder "F** Dich Du Arsch" zur Begrüßung loslässt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
19.02.2006, 12:12 Uhr

zu: begrüssung der prüfers

> "F** Dich Du Arsch"

Ack. dazu ist ja auch nach der Prüfung noch ausreichend Gelegenheit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
19.02.2006, 14:56 Uhr

zu: begrüssung der prüfers

ARGH!!!

Wenn ich etwas peinlich finde, dann ist es das hier:

(...)sondern "Guten Morgen, ich bin:
entweder Herr Nachname.


Es gibt imho nichts dämlicheres als sich selbst mit "HERR" bzw. "FRAU" Mustermann vorzustellen. Das Geschlecht sieht man einem i.d.R. an - wieso also erwähnen? Ist zwar für Deine Prüfung nicht relevant, dennoch appeliere ich an Dich/Euch: Lasst diese dämliche Anrede weg! :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woman1987
19.02.2006, 14:59 Uhr

zu: begrüssung der prüfers

Mein FL meinte gestern, ich solle entweder folgendes sagen oder besser nix
,, Hallo, ich bin die Anna Mustermann."
Wenn er fragt wie es einem geht, dann kann man doch auch locker antworten:,, Danke, mir gehts ganz gut, bin doch leider etwas nervös"
Da kann man eigentlich nicht viel falsch machen, denke ich mir! *gg*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.02.2006, 15:02 Uhr

zu: begrüssung der prüfers

Am besten den guten alten Bruderkuss à la Gorbatschow und Jelzin!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
19.02.2006, 18:23 Uhr

zu: begrüssung der prüfers

Du machst dir auch echt über alles Gedanken oder? Es ist so scheißegal wie du ihn ansprichst.

Je nach Tageszeit. Guten Tag, NACHNAME mein Name... gut is...
Son Schwachsinn wie: "Hallo ich bin der Herr Schwachkopf. Super Schwachkopf!
Na dann wollen wir den Asphalt mal nen bisschen Gummi geben, he?" , würde ich mir sparen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woman1987
19.02.2006, 19:24 Uhr

zu: begrüssung der prüfers

Hast du eigentlich direkt deinen FS nach der Prüfungsfahrt bekommen oder musstest du ihn beim Amt abholen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.02.2006, 19:31 Uhr

zu: begrüssung der prüfers

Hey Digga, was geht? Lass' ein bisschen cruisen!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B

Die Straßenbahn muss mich vorher abbiegen lassen

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird