a.meyer
23.10.2005, 10:26 Uhr
Pflichtstunden für Wiedereinsteiger
Hallo,
ich bin Wiedereinsteiger und habe meine Theorie bereits bestanden.
Ich würde gerne wissen,ob für Wiedereinsteiger die Pflichtstunden bindend sind.
Ein Bekannter von mir (ebenfalls Wiedereinsteiger) brauchte die Pflichtstunden nicht fahren.
Meine Frage wie verhält sich diese Thematik und wo kann ich gegebenfalls nachschlagen ?
(Wiedereinsteiger - war schon mal in Besitz eines Führerscheins )
M.f.G
A.Meyer
Andreas Wismann
23.10.2005, 10:53 Uhr
zu: Pflichtstunden für Wiedereinsteiger
Das steht in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
http://www.fahrtipps.de/recht/fahrschausbo.php?par
=7
§ 7 Ausnahmen
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,
...
Und in diesen Paragrafen, nämlich im §5 stehen die Vorschriften zu den Sonderfahrten, das fällt damit also weg.