Georg_g
27.08.2005, 21:39 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung
§ 41 Abs. 2 Nr. 7: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."
durbanZA
27.08.2005, 22:46 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung
georg spricht übrigens von der StVO :)
durbanZA
28.08.2005, 17:25 Uhr
zu: Geschwindigkeitsüberschreitung
erste Frage: Mit dem "Solo- Schild" beginnt ein Streckenverbot, das erst durch ein Aufhebungszeichen aufgehoben wird. Daher gelten die 40 auch nach der Baustelle.
zweite Frage: Das Streckenverbot endet mit dem Schild "40 km/h". Das wiederum endet in diesem Fall nach der Baustelle. Wenn dann kein neues Streckenverbot angezeigt wird, gelten die 100 km/h.