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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
14.08.2005, 10:28 Uhr

Sondergenemigung zu " T "

Sondergenemigung

Hey ho,hab mal ne Frage und zwar: Ich bin jetzt 14 und wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und möchte den Führerschein " T " mit einer Sondergenigung schon mit 15 machen. Weiß irgendjemand ob das möglich ist oder kann ich nur Klasse " L " machen?? meldet euch mal bei mir!!
Gruß Bauer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.08.2005, 20:06 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

Grundsätzlich ist sowas möglich, bedarf allerdings einer sehr guten Begründung. Die Sondergenehmigung mußt Du bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Behörden sind aber sehr, sehr sparsam (aus gutem Grund) mit solchen Ausnahmegenehmigungen und daher solltest Du Dir ne gute Formulierung ausdenken :)

Was meinst Du wie viele 14- jährige auf deutschen Bauernhöfen leben.... die meisten von ihnen kriegen keine Sondergenehmigung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
15.08.2005, 11:22 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

hey ho. ja sicher datt nur ein paar freunde von mir die auch bauern sind, haben auch ne sondergemigung bekommen
deswegn...Gruß Bauer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf ein Verbot für Reiter

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben