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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jaina
03.08.2005, 17:28 Uhr

Einbahnstraßen

Und zwar ich mache gerade meinen führerschein und habe schon viele fahrstunden hinter mir. jetzt fahr ich häufig in 30er zonen und natürlich gilt die regel rechts vor links. wenn ich fahre, dann passe ich auf diese straßen auf und halte notfalls an. jetzt zu meiner frage muss ich auch in einer 30er zone, wenn eine einbahnstraße da ist anhalten oder kann ich einfach weiterfahren, weil daraus sowieso keiner rausfährt???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.08.2005, 17:40 Uhr

zu: Einbahnstraßen

Anhalten mußt Du ja generell an RvL- Kreuzungen nicht, Du mußt Dir nnur sicher sein, daß Du keinen behinderst. Rechtlich gesehen mußt Du auch damit rechnen, daß sich andere Verkehrsteilnehmer nicht an die Verkehrsregeln halten und auch aus einer Einbahnstraße falschrum kommen könnten. Radfahrer mißachten Einbahnstraßen sehr gerne. (Ich geb ja zu, ich auch, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin :))
Du mußt also Deinen Verpflichtungen nachkommen und auf aus der Einbahnstraße kommende Verkehrsteilnehmer achten. Wenn Du dazu anhalten mußt, mußt Du das tun. Ggf. Mußt Du natürlich auch mit Fahrzeugen rechnen, die Sonderrechte gemäß § 35 StVO in Anspruch nehmen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen

Der grüne Pkw muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt