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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
06.07.2005, 22:11 Uhr

BE-Fragen

Habe seit kurzem den Führerschein und wollte wissen ob es sinnvoll ist den BE auch noch zu machen? Für was braucht man den,Habe leider keine Vorstellung davon?
Was braucht man dafür ( außer B).Stimmt es ,dass man noch einen neuen Antrag stellen muss? Und auch einen neuen Sehtest machen muss, auch wenn ich den Antrag für B erst im März abgegeben habe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.07.2005, 01:00 Uhr

zu: BE-Fragen

Den BE brauchst du wenn du einen Pkw mit "schweren" Anhängern fahren willst. Sollte eigentlich Bestandteil des Theorie-Unterrichts Klasse B gewesen sein, welche Anhänger du mit B fahren darfst, und für welche du BE brauchst.
Nachträglich machen ist kein ganz preiswerter Spaß, es wäre billiger gewesen ihn gleich mit zu machen.
Wenn du aber die Fahrerlaubnis nicht benötigst, kannst du dir das Geld aber auch gleich sparen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
07.07.2005, 22:18 Uhr

zu: BE-Fragen

Was kostet denn BE?Ist das so teuer?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt