DaRealAd
04.06.2005, 13:57 Uhr
zu: Fahren üben...
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Bereichen in denen die StVO gilt, nicht zulässig.
Überall sonst darfst du fahren, wenn der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat.
Damit auf einem Grundstück die StVO nicht greift, muss es vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein, und es muss eine Zufahrtskontrolle an der Einfahrt geben bzw sie muss versperrt sein.