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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ey
15.05.2005, 12:48 Uhr

Erste-Hilfe-Kurs

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage bezüglich des erste hilfekurses.Ich habe mit 16 bereits den 125-er Fürerschein gemacht und damals schon den Erste-Hilfe-Kurs gemacht.Allerdings heißt es, dass ich den Kurs jetzt mit 18 für den Auto Führerschein nochmal machen muss. Warum???
Da ich doch bereits einen Führerschein habe, wissen die Leute vom Amt doch, dass ich an dem Kurs schonmalteilgenommen habe.Oder habe ich da was falsch verstanden und ich muss es nicht nochmal machen. Danke für jede Antwort

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
15.05.2005, 13:34 Uhr

zu: Erste-Hilfe-Kurs

Falls du den Kurs für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen meinst: Nein, das musst du nicht nochmal machen, das reicht einmal.

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sim
15.05.2005, 16:25 Uhr

zu: Erste-Hilfe-Kurs

Für eine Ameldung zu einem Führerschein (wie ja bei dir der Fall, willst ja einen neue Klasse machen) gilt der Sofortmaßnahmen Kurs aber glaube ich nur 2 Jahre. Will man nach den 2 Jahren einen neuen Schein machen, muß man soweit ich weiß auch den Kurs nochmal machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild