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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dolphin777
15.01.2005, 17:05 Uhr

Motorradführerschein auf eigenem Motorrad geht das??

Hallo,
ich bin gerade dabei den Motorradführerschein (A offen) zu machen. Leider bin ich dabei nicht gerade talentiert. Das Fahren an sich klappt ja aber ich bin 2x quasi aus dem Stand umgefallen (Bremsfehler/Lenker leicht eingeschlagen auf dem Übungsplatz). Nicht gerade toll und ziemlich demotivierend. Durch Zufall bin ich vor einiger Zeit in den Besitz eines Motorrads gekommen, und zwar eine 500er Suzuki. Auf ihr kann ich gut sitzen und habe die Beine fest auf dem Boden stehen. Jetzt kam mir die Idee, ob es wohl möglich ist, direkt auf dem Bike auch das Fahren zu lernen? Kann mir dazu jemand was sagen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern papercut
15.01.2005, 18:11 Uhr

zu: Motorradführerschein auf eigenem Motorrad geht das??

Ich weis nicht ob das aus versicherungstechnischen Gründen geht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
15.01.2005, 19:24 Uhr

zu: Motorradführerschein auf eigenem Motorrad geht das??

Ist prinzipiell möglich, allerdings muß Deine Versicherung dazu ihre Genehmigung erteilen, die Fahrschule muß einverstanden sein und das Motorrad muß die Anforderungen für ein Prüfungsfahrzeug der Klasse A unbeschränkt (also mind. 44 kW)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
16.01.2005, 12:41 Uhr

zu: Motorradführerschein auf eigenem Motorrad geht das??

Ich denke schon, daß das gehen sollte. Von zwei bekannten Fahrlehrern weiß ich zum Beispiel, daß sich fast alle Fahrschulen hier in der Gegend abgesprochen haben, sich keine Trikes, Quads oder 45-km/h-Autos zuzulegen. Wer also Klasse S machen will, muß sich vorher schon einen passenden fahrbaren Untersatz zulegen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf einen Sonderweg für Fußgänger