Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christian Besserer
28.01.2003, 12:22 Uhr

Im Ausland (A) geblitzt aber erst nach 3 1/2 Monaten Bescheid

Hallo,

wurde am 15.10.2002 in Österreich, Innsbruck auf A?? geblitzt und bekam jetzt (20.01.2003) den Bescheid über eine deutsche Behörde.

Gilt hier auch die 3 monatige Verjährungsfrist ???

Schreibt mir bitte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter Kotulla
28.01.2003, 13:22 Uhr

zu: Im Ausland (A) geblitzt aber erst nach 3 1/2 Monaten Bescheid

Hab ich - auf die Schnelle - in irgend einer Internetseite gefunden:

Verjährung

Es gibt eine so genannte "Verfolgungsverjährung", welche grundsätzlich bei allen Verwaltungsstrafverfahren sechs Monate ab der Straftat beträgt, bei Gebührendelikten (Kurzparkzone!) jedoch ein Jahr. Innerhalb dieser Frist muss die Strafbehörde eine so genannte "Verfolgungshandlung" setzen. Dies ist eine Amtshandlung, die gegen eine bestimmte Person und wegen einer bestimmten Tat in der Absicht der Strafverfolgung erfolgt. Daher sind Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen und Lenkererhebungen keine Verfolgungshandlungen, wohl aber eine Strafverfügung, eine Aufforderung zur Rechtfertigung oder eine Beschuldigtenladung.

Wenn eine Verfolgungshandlung gesetzt wurde und dadurch die Verfolgungsverjährung ausgeschlossen ist, darf nach Ablauf von drei Jahren ab Straftat kein Strafbescheid (Strafverfügung, Straferkenntnis) mehr gefällt werden ("Strafbarkeitsverjährung").

Nachdem ein Strafbescheid gefällt wurde, kann dieser nach Ablauf von drei Jahren nach Rechtskraft des Strafbescheides nicht mehr vollstreckt werden ("Vollstreckungsverjährung"). Die Betreibung einer Exekution verhindert jedoch den Eintritt der Verjährung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern thomas
28.01.2003, 13:57 Uhr

zu: Im Ausland (A) geblitzt aber erst nach 3 1/2 Monaten Bescheid

innerorts gilt eine verjährungsfrist von 3 monaten, massgebend hier das datum des schreibens,in dem der BESCHULDIGTE benannt wird....
ausserorts 6 monate.
nachzulesen unter den ergebnissen bei:
GOOGLE-suchwort"bussgeldkatalog verjährung"
wenn da nix konkretes findest,frag ich ma in meinem stammforum nach,da sind ein paar austrier,und die kennen sich garantiert bestens damit aus:)
gruss,thomas

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

- zur Fahruntüchtigkeit führen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-106 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben orangefarbene Warntafeln an einem Fahrzeug?

Es handelt sich um einen

- Gefahrguttransport

- Transport leicht verderblicher Lebensmittel

- Viehtransport

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Nur für Sie