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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern balanceistisch
26.05.2017, 20:00 Uhr

Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Mal eine Frage: Ist dies, was im Video zu sehen ist, erlaubt? Ich bin der Meinung, das geht schon aus Datenschutzgründen nicht. Aber ich kann mich aber täuschen. Trotzdem wurde ich mich verweigern, dies was die Personen im Video mit sich machen lassen, mitzumachen.

https://www.youtube.com/watch?v=PvbKLiSS81Y

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.05.2017, 10:00 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Ja, das ist erlaubt. Du kannst dich verweigern. Die Folgen musst du dir dann aber auch gefallen lassen. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KunzeHohenthann
05.06.2017, 15:01 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Ist immer schwierig, wenn man sich rechtlich nicht exakt auskennt. Da kann man manchmal richtig auf den Deckel bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChristianNeumann
14.06.2017, 07:57 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

wozu sich damit anlegen das kann blöd ausgehen bis hin dass sie einen in die Psychiatrie stecken und mit Psychopharmaka vollpacken! Da hat man dann auch nichts davon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RalfMayer
18.06.2017, 18:26 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Verweigern kannst du nur solche Sachen, wie Drogentests..
Allerdings nur wenn vor Ort einer schon gemacht wurde, dann dürfen die keinen zweiten Test mit dir durchführen, sie müssten dich dann mit auf die Wache nehmen, und das nur mit einem begründeten Verdacht (Dieser ist allerdings schneller aus den Haaren herbeigezogen wie gedacht).
Also wenn du nichts zu verbergen hast, mach es einfach mit. Aber behalte trotzdem deine rebellische Ader. Wir dürfen uns nicht alle wortlos unterwerfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nur Warnblinklicht einschalten

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können