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chris-j-d
04.02.2017, 03:05 Uhr
Radler kratzt Auto auf Radweg
Ich wollte mir mit meiner Familie ein großes Naturschauspiel ansehen, das viele Menschen anlockte. Da die wenigen Parkplätze schon alle besetzt waren, hatte ich meinen Wagen neben einem Radweg abgestellt. Als wir zur Rückfahrt aufbrechen wollten, musste ich einige Meter über den Radweg fahren, wurde aber von anderen Autos blockiert.
Als wir nun im Fahrzeug auf dem Radweg feststeckten, kam links ein Radler vorbei, der das Auto mit einem spitzen Gegenstand streifte. Ich sah an der Stelle nach, wo der Radler mein Auto berührte und entdeckte einen Kratzer, der nur von ihm stammen kann. Es gibt auch einen Zeugen, der gesehen hat, dass der Radler den Lackschaden verursacht hat.
Trotzdem leugnet der Radler seine Tat. Er verweist auf drei andere (aber viel kleinere ein bißchen ähnliche) Kratzer auf derselben Seite und behauptet, auch der neue vierte habe bereits existiert, bevor er das Auto berührte, und verweigert die Zahlung. Die Neulackierung kostet 700 EUR. Er ist nicht versichert.
Wie sieht meine rechtliche Lage aus? Ich meine, weil ich auf dem Radweg stand? Wie gut (oder schlecht) sind meine Aussichten, im schlimmsten Fall vor Gericht mein Recht durchsetzen zu können?
mariaG
06.02.2017, 11:14 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Ich denke das muss ein Gutachter beurteilen, ob der Kratzer tatsächlich von dem Radfahrer stammen könnte. Wenn es einen Zeugen gibt, noch besser. Wenn der Radfahrer aber patou drauf besteht, nichts gemacht zu haben, sollte das Gutachten schon eindeutig sein. Dass du auf dem Radweg standest kann allerdings auch nachteilig für dich sein.
chris-j-d
06.02.2017, 14:53 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Der Hergang wurde in einem Blogbeitrag beschrieben. Mit Fotos. Ich hoffe, es wiederspricht nicht den Nutzungsbedingungen dieses Forums, wenn ich den Link hierhersetze. Ich hab' jedenfalls nichts dazu gefunden. Ansonsten eben bitte löschen und mir verzeihen.
http://autokratzer.blogspot.de
schankmark74
10.02.2017, 12:55 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Danke fürs Einstelle, ist ja ein interessanter fall!
Tedi
15.02.2017, 17:49 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Hm das ist denke ich nicht leicht zu beurteilen, weist du schon was neues. Ohne Zeugen ists halt immer recht schwierig sowas zu lösen
HaHoHe
03.03.2017, 15:49 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Ich denke da wird es auf eine Teilschuld beider Parteien hinauslaufen.
kellyblue
10.10.2017, 14:56 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Wenn man keinen Bweweis hat und es Aussage gegen Aussage steht... :/
toppaul
16.10.2017, 09:50 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Hallo,
rechlich gesehen hast du gute Chance: https://www.bussgeldkatalog.com/abstandsverstoss/ da es sich halt um einen Abstandverstoß handelt punkt. Da er jedoch nicht versichert ist macht die Sache bisschen komplizierter. 700 Euro sind nicht wenig aber der Aufwand das Gled zu bekommen ist bestimmt höher.
Gruß
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte
Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?
Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren
Links
Rechts
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich fahre zuerst
Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
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