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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris-j-d
04.02.2017, 03:05 Uhr

Radler kratzt Auto auf Radweg

Ich wollte mir mit meiner Familie ein großes Naturschauspiel ansehen, das viele Menschen anlockte. Da die wenigen Parkplätze schon alle besetzt waren, hatte ich meinen Wagen neben einem Radweg abgestellt. Als wir zur Rückfahrt aufbrechen wollten, musste ich einige Meter über den Radweg fahren, wurde aber von anderen Autos blockiert.

Als wir nun im Fahrzeug auf dem Radweg feststeckten, kam links ein Radler vorbei, der das Auto mit einem spitzen Gegenstand streifte. Ich sah an der Stelle nach, wo der Radler mein Auto berührte und entdeckte einen Kratzer, der nur von ihm stammen kann. Es gibt auch einen Zeugen, der gesehen hat, dass der Radler den Lackschaden verursacht hat.

Trotzdem leugnet der Radler seine Tat. Er verweist auf drei andere (aber viel kleinere ein bißchen ähnliche) Kratzer auf derselben Seite und behauptet, auch der neue vierte habe bereits existiert, bevor er das Auto berührte, und verweigert die Zahlung. Die Neulackierung kostet 700 EUR. Er ist nicht versichert.

Wie sieht meine rechtliche Lage aus? Ich meine, weil ich auf dem Radweg stand? Wie gut (oder schlecht) sind meine Aussichten, im schlimmsten Fall vor Gericht mein Recht durchsetzen zu können?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mariaG
06.02.2017, 11:14 Uhr

zu: Radler kratzt Auto auf Radweg

Ich denke das muss ein Gutachter beurteilen, ob der Kratzer tatsächlich von dem Radfahrer stammen könnte. Wenn es einen Zeugen gibt, noch besser. Wenn der Radfahrer aber patou drauf besteht, nichts gemacht zu haben, sollte das Gutachten schon eindeutig sein. Dass du auf dem Radweg standest kann allerdings auch nachteilig für dich sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris-j-d
06.02.2017, 14:53 Uhr

zu: Radler kratzt Auto auf Radweg

Der Hergang wurde in einem Blogbeitrag beschrieben. Mit Fotos. Ich hoffe, es wiederspricht nicht den Nutzungsbedingungen dieses Forums, wenn ich den Link hierhersetze. Ich hab' jedenfalls nichts dazu gefunden. Ansonsten eben bitte löschen und mir verzeihen.

http://autokratzer.blogspot.de

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schankmark74
10.02.2017, 12:55 Uhr

zu: Radler kratzt Auto auf Radweg

Danke fürs Einstelle, ist ja ein interessanter fall!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tedi
15.02.2017, 17:49 Uhr

zu: Radler kratzt Auto auf Radweg

Hm das ist denke ich nicht leicht zu beurteilen, weist du schon was neues. Ohne Zeugen ists halt immer recht schwierig sowas zu lösen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
03.03.2017, 15:49 Uhr

zu: Radler kratzt Auto auf Radweg

Ich denke da wird es auf eine Teilschuld beider Parteien hinauslaufen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kellyblue
10.10.2017, 14:56 Uhr

zu: Radler kratzt Auto auf Radweg

Wenn man keinen Bweweis hat und es Aussage gegen Aussage steht... :/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern toppaul
16.10.2017, 09:50 Uhr

zu: Radler kratzt Auto auf Radweg

Hallo,

rechlich gesehen hast du gute Chance: https://www.bussgeldkatalog.com/abstandsverstoss/ da es sich halt um einen Abstandverstoß handelt punkt. Da er jedoch nicht versichert ist macht die Sache bisschen komplizierter. 700 Euro sind nicht wenig aber der Aufwand das Gled zu bekommen ist bestimmt höher.

Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Links

Rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B

Ich fahre zuerst

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren