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 chris-j-d
04.02.2017, 03:05 Uhr
Radler kratzt Auto auf Radweg
Ich wollte mir mit meiner Familie ein großes Naturschauspiel ansehen, das viele Menschen anlockte. Da die wenigen Parkplätze schon alle besetzt waren, hatte ich meinen Wagen neben einem Radweg abgestellt. Als wir zur Rückfahrt aufbrechen wollten, musste ich einige Meter über den Radweg fahren, wurde aber von anderen Autos blockiert.
Als wir nun im Fahrzeug auf dem Radweg feststeckten, kam links ein Radler vorbei, der das Auto mit einem spitzen Gegenstand streifte. Ich sah an der Stelle nach, wo der Radler mein Auto berührte und entdeckte einen Kratzer, der nur von ihm stammen kann. Es gibt auch einen Zeugen, der gesehen hat, dass der Radler den Lackschaden verursacht hat.
Trotzdem leugnet der Radler seine Tat. Er verweist auf drei andere (aber viel kleinere ein bißchen ähnliche) Kratzer auf derselben Seite und behauptet, auch der neue vierte habe bereits existiert, bevor er das Auto berührte, und verweigert die Zahlung. Die Neulackierung kostet 700 EUR. Er ist nicht versichert.
Wie sieht meine rechtliche Lage aus? Ich meine, weil ich auf dem Radweg stand? Wie gut (oder schlecht) sind meine Aussichten, im schlimmsten Fall vor Gericht mein Recht durchsetzen zu können?

 mariaG
06.02.2017, 11:14 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Ich denke das muss ein Gutachter beurteilen, ob der Kratzer tatsächlich von dem Radfahrer stammen könnte. Wenn es einen Zeugen gibt, noch besser. Wenn der Radfahrer aber patou drauf besteht, nichts gemacht zu haben, sollte das Gutachten schon eindeutig sein. Dass du auf dem Radweg standest kann allerdings auch nachteilig für dich sein.
 chris-j-d
06.02.2017, 14:53 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Der Hergang wurde in einem Blogbeitrag beschrieben. Mit Fotos. Ich hoffe, es wiederspricht nicht den Nutzungsbedingungen dieses Forums, wenn ich den Link hierhersetze. Ich hab' jedenfalls nichts dazu gefunden. Ansonsten eben bitte löschen und mir verzeihen.
http://autokratzer.blogspot.de
 schankmark74
10.02.2017, 12:55 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Danke fürs Einstelle, ist ja ein interessanter fall!
 Tedi
15.02.2017, 17:49 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Hm das ist denke ich nicht leicht zu beurteilen, weist du schon was neues. Ohne Zeugen ists halt immer recht schwierig sowas zu lösen
 HaHoHe
03.03.2017, 15:49 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Ich denke da wird es auf eine Teilschuld beider Parteien hinauslaufen.
 kellyblue
10.10.2017, 14:56 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Wenn man keinen Bweweis hat und es Aussage gegen Aussage steht... :/
 toppaul 
16.10.2017, 09:50 Uhr
zu: Radler kratzt Auto auf Radweg
Hallo,
rechlich gesehen hast du gute Chance: https://www.bussgeldkatalog.com/abstandsverstoss/ da es sich halt um einen Abstandverstoß handelt punkt. Da er jedoch nicht versichert ist macht die Sache bisschen komplizierter. 700 Euro sind nicht wenig aber der Aufwand das Gled zu bekommen ist bestimmt höher.
Gruß
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf
Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist
Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?
Es darf nicht
- überholt werden
- geparkt werden
- gehalten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
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