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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Horst240
01.03.2015, 17:16 Uhr

Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.

Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren

Aber schon bei Werten über 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Hier drohen dann ebenfalls der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und 7 Punkte in Flensburg..

Quelle: http://geldverdieneninfo24.coverblog.de/alkohol-un
d-das-unfallrisiko
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04.03.2015, 10:37 Uhr

zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

Und was ist jetzt die Frage?

Das Kopierte ist auch falsch. Mit 7 Punkten wird seit fast einem Jahr kein Straßenverkehrsvergehen mehr bestraft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seestern
16.09.2015, 20:05 Uhr

zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

hi,

cih trinke generell nich wenn ich mit dem Auto oder Rad unterwegs bin. Und da finde ich die Strafen auch gerechtfertigt. Wer fahrlässig mit dem Leben anderer umgeht, sollte bestraft werden.

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Laoy
17.09.2015, 22:34 Uhr

zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

Neben Alkohol sollte man auf jeden Fall auch sogenannte Räuchermischungen (Legal Highs) auf gar keinen Fall nutzen, wenn man Auto fährt. Diese sind zwar nicht so einfach nachzuweisen, aber man ist nach dem Konsum auf keinen Fall Fahrtüchtig. Infos dazu findet man hier: http://raeuchermischungen-cannabis-ersatz.de/raeuc
hermischungen-cannabisersatz-mpu

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden