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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stemmi
17.02.2015, 08:40 Uhr

abgestenkter Bordstein mit Verkehrszeichen

Hallo,
wir haben in unserer Ortschaft eine vorfahrtsberechtigte Hauptstraße, auf der mit 50km/h gefahren werden darf. In diese Straße münden zwei gegenüberliegende Straßen. Die eine darf ebenfalls mit 50 km/h befahren werden und endet mit einem Stoppschild an der Hauptstraße. Die andere ist eine Straße aus der "Zone 30", die an dieser Kreuzung endet und führt über einen abgesenkten Bordstein. Zusätzlich ist ein Vorfahrt gewähren Schild(205) für diesen Verkehr aufgestellt.
Meine Frage ist wer die Vorfahrt hat, wenn ein Linksabbieger aus der Straße mit dem Stoppschild kommt und ihm gegenüber einer geradeaus über den abgesenkten Bordstein fahren möchte.
Normalerweise muss der Verkehrsteilnehmer, der über einen abgesenkten Bordstein fährt, jedem Vorfahrt gewähren.
Nun hat mir einer aus unserer Ortschaft erzählt, dass das hier nicht stimmt, da das Verkehrszeichen 205 zusätzlich aufgestellt ist und die Regelung der Bordsteinabsenkung aufgehoben ist, da das Verkehrszeichen "höher angesiedelt" ist.
Was ist nun richtig?
Vielen Dank im Voraus!

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18.02.2015, 16:24 Uhr

zu: abgestenkter Bordstein mit Verkehrszeichen

"Es gilt immer rechts vor links

Vorfahrt gewähren an Kreuzungen und einer Einmündung muss man nach der Recht-vor-Links-Regel grundsätzlich dem Autofahrer, der von rechts kommt, der andere Fahrer ist derweil wartepflichtig.

Diese Vorfahrtregel gilt aber nur wenn keine Schilder, Ampeln oder ein Polizeibeamte die Vorfahrt regeln. Die Regel gilt nicht für Fahrzeuge, die aus einem Feld oder Waldweg auf die Straße fahren. " (http://www.bussgeldkatalog.de/vorfahrt/)

Feld- und Waldwege kann man auch mit dem abgesenkten Bordstein vergleichen.
Stehen also Schilder an der Stelle gelten diese. Sollten beide Fahrer unsicher sein, wer denn nun Vorfahrt hat, können sie sich auch über Handzeichen verständigen und so dem anderen deuten, dass dieser fahren kann und man selber wartet.

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18.02.2015, 17:01 Uhr

zu: abgestenkter Bordstein mit Verkehrszeichen

Wenn der aus der "Sopp"-Schild-Straße nach links abbiegt, muss der, der über den Bordstein fährt warten - er ist der untergeordnete.
Die Vorfahrt regelt § 8, die Vorschriften zum Fahren über den Bordstein stehen in § 10!

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18.02.2015, 17:09 Uhr

zu: abgestenkter Bordstein mit Verkehrszeichen

Wer über einen Bordstein auf die Fahrbahn fährt, der muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Das kann durch ein vorfahrtregelndes Zeichen nicht aufgehoben werden.
Zudem ist das Zeichen nicht an den aus der Gegenrichtung kommenden gerichtet. Von ihm kann also auch nicht erwartet werden, dass er sich danach verhalten muss.
Ferner ist ein über einen Bordstein auf die Fahrbahn auffahrendender kein Gegenverkehr im Sinne von §9(3).

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