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01.01.2015, 01:05 Uhr

Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken

Liebes Forum,

da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):

Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf einen Radweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich darf als Erster fahren

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen