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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Framivo
15.12.2014, 16:16 Uhr

Fahrradfahren mit Alkohol

Mal eine ganz theoretische frage. Nicht, dass ich vorhabe das zu machen. aber was wäre wenn ich von einer party auf der ich alkohol getrunken habe mit dem fahrrad nach hause fahre und mich die polizei anhält. solange ich nicht mehr als 1,6 promille habe passiert mir dann doch nichts oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Melly
15.12.2014, 18:53 Uhr

zu: Fahrradfahren mit Alkohol

Es kann zu einer Anzeige kommen, welcher ganz sicher fallen gelassen wird. Zumindest laut dieses Geldbußkatalog Seite https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Ich könnte schwören, früher waren die Strafen etwas härter.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten?

Längeres Laufenlassen des Motors im Stand vermeiden

Unnützes Hin- und Herfahren vermeiden

Häufig mit hoher Drehzahl fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge