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 DarkOrb
22.05.2014, 20:04 Uhr
Theoretische und praktische Fahrstunden - Bezugspersonen mitbringen
Hey,
Ich leide schon seit längerer Zeit an extremen Angststörungen. Es hat wirklich nichts dagegen geholfen. Keine Therapie, keine Tabletten, nichts! Nun würde ich aber gerne den Führerschein machen, hab aber extreme Panik vor der ganzen Situation. Eigentlich wollte mein Bruder mit mir zusammen den Führerschein machen, aber der ist abgesprungen. Ich weiß dass ich dort nichts lernen würde da ich nur nervös an meinen Händen rumspielen würde und nach Luft schnappen würde. Um den Führerschein zu schaffen brächte ich sowohl im Theorieunterricht, praktischen Unterricht und den Prüfungen eine Bezugsperson. Könnte ich diese Person einfach mitbringen wenn ich das mit dem Fahrlehrer aus mache? Auf die Idee kam die besagte Bezugsperson, aber ich bin der Meinung dass das nicht geht da sie ja dann den Stoff für den alle teures Geld bezahlen kostenlos mitbekommt. Fahrfähig bin ich mit meinen Panikattacken da sie nur auftreten bei öffentlichen Gebäuden mit fremden Menschen oder Situationen die einer Schulsituation extrem ähnlich sind (damals in der Schule war mir wegen den Panikattacken jeden Tag übel).
MfG

 Peg 
23.05.2014, 07:02 Uhr
zu: Theoretische und praktische Fahrstunden - Bezugspersonen mitbringen
Das mit der Unterrichtsbegleitung KANN einzig ein Thema zwischen FL und dir sein.
Die Begleitung bei den Prüfungen aber ganz sicherlich nicht.
Du wirst erklären müssen, warum du die Begleitung benötigst.
Denn wenn bei der Prüfungsfahrt mehr Personen anwesend sind als Prüfer, Prüfling und FL, müssen dazu ALLE Beteidigten ihr Okay geben.
Ohne nähere Info wird dir das der Prüfer ganz sicher verweigern (und sich von einem "sonst habe ich Angst" nicht beeindrucken lassen!).
Und du wirst also nicht einzig mit deiner Erklärung auskommen, sondern wirst dafür eine ärztl. Bescheinigung (wenn nicht sogar ein Gutachten) benötigen.
Dabei muss natürlich auch eine Diagnose beigefügt sein.
Es gibt einige psychische Diagnosen, die mit einer Fahrerlaubnis nicht kompatibel sind. Am besten kümmerst du dich schon vor der Anmeldung bei der Fahrschule darum.
Denn schon auf dem Antragsformular für die FE wirst du nach (Vor-)Erkrankungen gefragt.
Ich halte es für gut möglich, dass deine Angststörung ein echtes Problem darstellen KANN.
Hat es doch etwas damit zu tun, Situationen (nach eigenem Empfinden) falsch (--> im Sinne von Nichtbetroffenen) einzuschätzen.
Alles Gute wünsche ich dir.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte
Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?
Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar
Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde
Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?
Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen
Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten
Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte
An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?
Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen
Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten
Warnzeichen geben und den Lkw überholen
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