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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zaxxy
04.04.2014, 17:41 Uhr

Regelung Sonderfahrten

Hallo,
ich habe eine Frage, da mir etwas bei meiner Fahrschulbildung sehr suspekt vorkommt.
Ich habe nun endlich nach 28 Übungsstunden meine erste Überlandfahrt.
Jedoch meinte mein Fahrlehrer, dass ich um zur Landstrasse und zurück zu kommen nicht nur die 90 min Überland machen muss, sondern auch hinzu 45 min Übungsstunde und rückzu 45 min Übungsstunde.
Stimmt das? Muss ich vor und nach Autobahn und Überlandfahrt die Übungsstunden mitmachen? Oder versucht mich mein Fahrlehrer übers Ohr zu hauen?
Ich meine Nachtfahrten muss man ja auch nicht erst zu nem bestimmten Ort fahren.
Ich wohne übrigens in Leipzig.

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04.04.2014, 21:15 Uhr

zu: Regelung Sonderfahrten

Hallo,

braucht ihr denn wirklich 45 Min um zu der nächsten Landstraße zu kommen?? Also ich bin meist 45 Min Landstraße oder Autobahn gefahren und der weg dahin war Teil der Stunde...allerdings wohne ich auch ländlich.
Klingt schon etwas nach Abzocke...

Gruß,Shepard

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil der Bremsweg länger wird

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Auf ein Gefahrgutfahrzeug