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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern conny1234
20.02.2014, 15:51 Uhr

Vorfahrt Wendeplatte

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Vorfahrt an einer Wendeplatte. Wenn eine Straße eine Wendeplatte hat und danach noch weitergeht (jedoch mit abgesenktem Bordstein), wer hat dann Vorfahrt? Das Auto, das auf der Wendeplatte wendet (also gerade eine 180° Linkskurve macht) oder das Auto, das das gerade über die Wendeplatte fährt und dann die Straße mit dem abgesenkten Bordstein wählt.

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
22.02.2014, 15:33 Uhr

zu: Vorfahrt Wendeplatte

Zwar muss man beim Wenden eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Das gilt hier aber m.E. nur eingeschränkt, da hier das Wenden das normalste ist.
Dem anderen kann man Überholen trotz unklarer Verkehrslage und Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorwerfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
19.06.2014, 23:50 Uhr

zu: Vorfahrt Wendeplatte

Eine Wendeplatte gehoert zur Strasse, ein oeffentlicher Verkehrsraum, bei einem Wenden, gilt eine Gefaerdung aller Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Wann sollten Sie den Motor abstellen, um Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu vermindern?

Wenn Sie vor Bahnübergängen oder Baustellen warten müssen

Wenn Sie in einem Verkehrsstau länger warten müssen

Wenn Sie bei einem Stop-Schild anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Bremsen und nach rechts ausweichen

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h