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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mitha
17.10.2013, 18:22 Uhr

Wirkungsbereich beim Halten

Hallo,

ich bin neu hier und möchte euch gerne direkt etwas fragen :)

Ich komme gerade von der Bank, weil ich eine Überweisung durchgeführt habe.
Neben der Bank ist eine private Einfahrt, dort habe ich meinen PKW abgestellt und bin in die Bank.

Ich habe mir ehrlich gesagt nix dabei gedacht, weil unter 3 Minuten darf man das ja (dachte ich).

Ich also so am Überweisung eintippen, dann hupt es kurz, Sekunden später nochmal kurz. Habe ich ignoriert, weil ich dachte es hat nichts mit mir zu tun, sondern da hupt auf der Straße jemand wegen irgendwas.
(Hätte ich mal vom Automaten hochgeguckt dann hätte ich gesehen, dass da ein Auto hinter meinem in die Einfahrt will => Sichtbereich zu meinem Auto bestand also, ich war vielleicht 10m. entfernt).

Dann plötzlich nen kleines Hupkonzert :D

Jetzt habe ich dann doch mal hochgeguckt und mich beeilt die Überweisung abzuschließen und bin an der - kopfschüttelnden Dame - vorbei zu meinem Auto und bin weggefahren.

Wir gehen jetzt mal davon aus, dass ich tatsächlich nicht länger als 3 Minuten weg war (ich tippe schnell), ob das tatsächlich so war weiß ich nicht genau, aber sonst ist die Sachlage ja eindeutig. Gewartet hat sie maximal 1 Minute.

Ich verstehe, dass die Frau sowas nervt (ich bin ja sicher nicht der Einzige) und ich nehm halt in Zukunft die Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite, ist ja kein Thema, aber mich interessiert jetzt trotzdem ob ich das ned eigentlich sogar eigentlich gedurft hätte?!

$12(2) STVO besagt:
"Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."

Also habe ich mich eigentlich falsch verhalten, ABER ich habe recherchiert dass laut Rechtssprechung mit Fahrzeug verlassen der "Wirkungsbereich" zum PKW gemeint ist.
Eine Entfernung in der noch unverzüglich gehandelt werden kann um "unbefugten Zugriff zu verhindern".

Frage:
Wie ist diese Entfernung definiert? Muss Sichtkontakt bestehen, muss ich direkt neben dem Auto stehen, oder wie ist das gemeint? Ist es vielleicht sogar absoluter Quatsch?

Danke schonmal und Gruß :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
17.10.2013, 20:53 Uhr

zu: Wirkungsbereich beim Halten

Deine herausgesuchten Definitionen zum Parken in allen Ehren, aber dabei ist das Thema verfehlt. Du hast eine Einfahrt zugeparkt! Dieses finde ich eine Nötigung gegenüber den Nutzern und wenn es noch eine Feuerwehrzufahrt sein sollte, auch gefährlich.

Ich will es Dir hier nochmal deutlich machen, dass Dein "Parken" der falsche Gedanke ist: Wenn nun hintereinander 20 Autos jeweils 3 Minuten, nach Deiner Auffassung, dort halten "dürfen", dann ist die Einfahrt einme Stunde blockiert.

Such Dir lieber eine legale Abstellmöglichkeit für Dein Fortbewegungsmittel, statt lebensfremde Auslegungen im Netz.

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mitha
18.10.2013, 01:33 Uhr

zu: Wirkungsbereich beim Halten

Hallo Wackeldackel,

eine Feuerwehrzufahrt war es nicht, dort ist ja absolutes Halteverbot.
Habe ich tatsächlich zuge-parkt- ?
Also rein rechtlich?

Das ist ja der springende Punkt der mich beschäftigt.

Ich vermute du versuchst mir zu sagen, dass ich rein rechtlich tatsächlich im Recht war, aber der gesunde Menschenverstand es eigentlich verbietet, oder?

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
18.10.2013, 05:31 Uhr

zu: Wirkungsbereich beim Halten

@Mitha:
Du schaffst es wirklich, alles falsch zu interpretieren.
Ich bin hier raus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
18.10.2013, 08:38 Uhr

zu: Wirkungsbereich beim Halten

Man darf maximal 3 Minuten halten. Man muss dabei aber stets in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs bleiben, damit mit umgehend wegfahren kann (und muss), wenn man jemanden behindert.
Übrigens ist es Parken, wenn man das Fahrzeug verlässt und somit auf jeden Fall verboten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mitha
18.10.2013, 09:43 Uhr

zu: Wirkungsbereich beim Halten

Nein, ist kein Fremdwort. Deswegen kommt es ja auch wie gesagt in Zukunft nicht mehr vor und es geschah ja auch nicht in böser Absicht, wollte niemanden verärgern.

Mich hat halt nur interessiert wie die Rechtslage ist, jetzt ganz unabhängig davon wie ich mich in Zukunft in so einer Situation verhalte.
Wirklich schlauer geworden warum es ein Widerspruch sein soll sein Fahrzeug zu verlassen und in unmittelbarer Nähe zu bleiben bzw. was es mit dem Wirkungsbereich auf sich hat bin ich zwar nicht, aber ist ja auch eigentlich egal...

Einigen wir uns einfach darauf dass man keine Einfahrten zustellt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
18.10.2013, 10:56 Uhr

zu: Wirkungsbereich beim Halten

"Einigen wir uns einfach darauf dass man keine Einfahrten zustellt."

Ne, das ist erlaubt, so lange man umgehend wegfährt falls man jemanden behindert und man insgesamt nicht länger als 3 Min. hält.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
20.06.2014, 09:01 Uhr

zu: Wirkungsbereich beim Halten

Ich glaube der Gedanke ist da, dieses Verhalten durch zufuehren, schnell etwas erlediegen.Im Interesse der Allgemeinheit weit verfehl, nur Egoisten Parken und Halten wo man nicht sollte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

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m

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