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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
26.06.2013, 08:34 Uhr

Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.

Hey,
diesmal hab ich eine Frage: Hab mich gestern mit einem Bekannten über die neuen Regeln zum Motorradführerschein, (praktische Prüfung um von A beschr. zu unbeschr.), die seit diesem Jahr gelten unterhalten.
Jetzt kam bei mir die Frage auf, ob ich meinen Führerschein umtauschen muss um die Klasse A unbeschr. zu bekommen, denn ich besitze die A beschr. schon ein paar Jährchen und habe eigentlich keine Lust nochmal eine Prüfung abzulegen.
Weiß da jemand bescheid?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
26.06.2013, 08:39 Uhr

zu: Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.

Du hast dein A-Kärtchen noch nach alten Bedingungen gemacht.
Entsprechend der Besitzstandsregel gilt für dich weiterhin:
Der Aufstieg von A-beschränkt zu A-offen geschieht von allein, durch Ablauf von 2 Jahren nach Beginn seiner Gültigkeit.
Eine neue Prüfung ist nicht notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
27.06.2013, 21:44 Uhr

zu: Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.

Dankeschön, hab ich mir auch gedacht, aber man wird dann doch etwas unsicher...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Rechtsabbieger dürfen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine scharfe Rechtskurve

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt