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05.06.2013, 20:43 Uhr

LKW-Führerschein und Steuer

Hallo zusammen,

ich bin ehrenamtlich für die Wasserwacht tätig und wurde letztens gefragt, ob ich Inhaber eines LKW-Führerscheins bin oder schon mal daran gedacht habe ihn zu machen. Hintergrund ist, dass bei der Wasserwacht größere Fahrzeuge mit ebenfalls nicht gerade kleinen Bootsanhängern bewegt werden müssen. Für diese Gespanne ist mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1E erforderlich.

Da ich schon lange mit dem Gedanken spiele, den CE-Führerschein zu machen (C1E soll ja nur unwesentlich billiger sein), würde ich die Sache ganz gerne angehen - wären da nicht die immensen Kosten für die Fahrausbildung.

Lange Rede, kurzer Sinn: meine Frage ist, ob ich mit einer Bestätigung des Roten Kreuzes den Führerschein als Sonderausgabe (Ausbildungskosten) von der Steuer absetzen kann. Werbungskosten kann ich in jeden Fall abhaken, da ich als Informatiker eine berufliche Nutzung wohl relativ schwer plausibel machen kann. ;-) Wenn es auch über Sonderausgaben nicht geht, werde ich mir die Sache trotz aller Begeisterung nochmal überlegen, denn Zuschuss vom RK gibt es ebenfalls keinen. :-(

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08.06.2013, 13:57 Uhr

zu: LKW-Führerschein und Steuer

Mittlerweile habe ich genug im Internet recherchiert und kann die Frage selbst einigermaßen beantworten.

Was den Bezug auf das Ehrenamt angeht kann man gar nichts von der Steuer absetzen, da ein Ehrenamt unentgeltlich verrichtet wird, also nicht der Erzielung eines Einkommens dient. Deshalb kann es steuerlich in diesem Kontext nicht in Abzug gebracht werden.

Als Sonderausgaben kann man es als Kosten für Ausbildung zwar absetzen, aber soweit ich in Erfahrung gebracht habe maximal 920 Euro im Jahr - wenn man bedenkt dass ein LKW-Führerschein der Klasse CE ca. 3500 Euro kostet (nur der FS, ohne BKF-Quali wohlgemerkt) ist das eher weniger lohnend.

Bleibt noch die Rubrik "Werbungskosten". Hier verhält es sich so, dass man den Schein entweder dann absetzen kann, wenn der berufliche Aspekt klar auf der Hand liegt (Berufsausübung im Baugewerbe, der Logistikbranche etc.) oder man arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht ist und mit dem FS seine Chancen auf eine neue Stelle verbessern möchte. Bei letzterem ist es sogar unerheblich, ob man letzten Endes tatsächlich eine Stelle antritt, wo man den Schein benötigt oder nicht. Im Zweifel genügt der Nachweis, dass man sich auf entsprechende Stellen beworben hat. Wenn man sie nicht bekommt - ja mei - steckt man schließlich nicht drin. ;-) Hier (so ein Gerichtsurteil aus BaWü) überwiegt der Aspekt, dass man zumindest eine Chance auf die Stelle hatte, die man ohne die Fahrerlaubnis nicht gehabt hätte.

Tja, wieder mal lange Rede kurzer Sinn, mir tut's aufrichtig leid für die Wasserwacht, aber den LKW-Führerschein werde ich so schnell wohl nicht machen. Wenn ehrenamtliches Engagement von staatlicher Seite nicht erwünscht ist, dann ist das halt so!

Gruß
Aleric

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bus sofort anfährt

- Bremsweg länger wird

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren