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sodom
17.05.2013, 13:25 Uhr
wlche veersicherungen braucht man
hallo wollte mir demnächst einen pkw zulegen
und wollte mal fragen welche versicherungen man braucht
klar das man das fahrzeug versichern muss aber
ist die haftpflicht schon mit drin oder muss ich eine extra für
mich beantragen
sodom
17.05.2013, 13:26 Uhr
zu: wlche veersicherungen braucht man
huch hab da wohl zu schnell geschrieben
Peg
17.05.2013, 15:37 Uhr
zu: wlche veersicherungen braucht man
Wenn du das Fahrzeug versicherst, ist die KFZ-Haftpflicht die Mindestform.
Das deckt Fremdschäden ab, die durch dein Fahrzeug (dein Verhalten, oder das dessen,der dein Fzg fuhr) entstanden. Kann aber (in wenigen Einzelfällen!!) das Geld (bis zu 5.000 Euro) von dir zurückfordern
Ergänzbar durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, für Schäden am eigenen Fzg (auch mit/ohne dein Zutun), sofern sie dann nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden - oder zB durch Trunkenheit / Drogenmissbrauch entstanden.
Nicht zu verwechseln mit einer Privathaftpflichtversicherung, die deine Wiedergutmachungspflicht, unabhängig vom KFZ, bzw KFZ-Gebrauches, übernimmt (aber auch hier im Kleingedruckten lesen!).
sodom
17.05.2013, 16:51 Uhr
zu: wlche veersicherungen braucht man
danke für die info ! also brauche ich am besten beide?
zum glück kostet das nicht die welt ( naja zumindest die privathaftpflicht )
btw ich glaube der link funst nicht
mfg
Peg
17.05.2013, 18:59 Uhr
zu: wlche veersicherungen braucht man
ICH habe nicht verlinkt.
Das macht das Programm allein -und ohne, dass der Schreiber darauf Einfluss nehmen kann.
Entdeckt es das richtige "Stichwort", macht es einen Link draus .... ;o)
Peg
17.05.2013, 20:12 Uhr
zu: wlche veersicherungen braucht man
Wenn du noch minderjährig bist und bei den Eltern lebst und sie entsprechend versichert sind, solltest du auch durch diesen Schutz abgesichert sein.
Ansonsten hättest du zB das Haus zu bezahlen, was abbrannte, weil du eine Kerze angezündet hast und nicht im Auge behieltest.
Das als kleines Beispiel, zum Sinn einer Privathaftpflichtversicherung.
Und doch soll es Menschen geben, die keine besitzen ... :-O
Hinniwilli
18.05.2013, 09:00 Uhr
zu: wlche veersicherungen braucht man
"Wenn du noch minderjährig bist und bei den Eltern lebst und sie entsprechend versichert sind, solltest du auch durch diesen Schutz abgesichert sein."
So lange man noch in der Ausbildung ist, ist man normalerweise mitversichert, auch wenn man nicht im elterlichen Haushalt wohnt und volljährig ist.
Aber die Privathaftpflicht-Versicherung hat eigentlich nichts damit zu tun, ob man ein KFZ besitzt. Sie schließt gerade Schadenfälle im Zusammenhang mit KFZ-Benutzung aus. Gerade wer statt mit dem KFZ mit dem Fahrrad fährt sollte eine Privathaftpflicht-Versicherung haben.
sodom
18.05.2013, 19:32 Uhr
zu: wlche veersicherungen braucht man
also reicht eine kfz versicherung völlig aus oder wie
Peg
18.05.2013, 22:10 Uhr
zu: wlche veersicherungen braucht man
Meine Fahrzeuge habe ich beide natürlich(!!) KFZ-Haftpflicht-versichert.
Beide zusätzlich durch eine Teilkasko, ohne Selbstbeteidigung.
Privat haftpflichtversichert bin ich auch seit 32 Jahren.
Und wenn ich auch die Privathaftpflicht nie benötigte, bin ich froh, sie zu haben. Beruhigt enorm ;o)
Die KFZ-Haftpflicht habe ich auch noch nie in Anspruch nehmen müssen, aber ohne sie darf ich die Fzge ja nicht anmelden/bewegen.
Die Versicherung, die sich für mich wirklich lohnte, war die TK, ohne SB.
Lohnte, in dem Sinne, dass ich nicht das selbst bezahlen musste, was mir andere (Unbekannte) an Glasschäden durch eingeschlagene Scheiben und zuerst abgetretene, dann geklauten Spiegel zufügten.
Bei nem Garagenfahrzeug wäre das sicher anders gewesen.
Was man "braucht" hängt also auch von persönlichen Umständen ab.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B / 3 Fehlerpunkte
Alle drei Fahrzeuge wollen links abbiegen. Wer hat sich richtig eingeordnet?
Der gelbe Pkw
Der grüne Pkw
Der Lkw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?
Lediglich einmal vor dem Abbiegen
Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen
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