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02.01.2013, 23:04 Uhr

Brauche euren Rat, heute eine glückliche Situation gehabt

Guten Abend, war heute mit einem Kollegen unterwegs und der hatte einen Firmenwagen mit, durfte auch mal fahren(versicherungstechnisch keine Probleme) und hab dann mal etwas kräftiger draufgedrückt, an der nächsten Ampel stand dann die Rennleitung neben mir. Sie haben mich belehrt und der Polizist meinte irgendwas von wegen "wenn sie nochmal auffällig werden können sie sofort ihren Führerschein verlieren." Stimmt das? Gibt es in Städten so ein Register, in denen diese "Belehrten" eingetragen werden? Oder war das jetzt nur eine Verwarnung, die keinerlei Folgen hat? Habe noch ein halbes Jahr Probezeit. Und bevor jetzt Kommentare wie "Oh mein Gott wie dumm kann man sein" etc. kommen, ich weiß dass so etwas falsch ist und bin normalerweise jemand, der die Verkehrsregeln nicht so sehr bricht. MfG

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15.01.2013, 00:34 Uhr

zu: Brauche euren Rat, heute eine glückliche Situation gehabt

Ich denke mal das war nur eine mündliche Verwarung . Das heißt beim nästen mal z.b in einer Radarkontrolle bist du Reif. Das dürfte so wie sich das anhört keine rechtlichen folgen nach sich ziehen den diePolizei braucht für den Geschwindigkeitsversoß ein eindeutiges beweismittel ( radarfoto, Laisermessung, ect.) und das liegt ja hier offensichtlich nich vor so dass aleine aus Beweimangeln nichts nachkommen dürfte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B

Der Radfahrer muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können