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07.12.2012, 15:31 Uhr

zu: Neuerungen ab Januar 2013 beim Führerschein?

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ihre Gültigkeit bekamen, müssen erst 2033 umgetauscht werden.
Dazu bekommen sie ein neues Lichtbild und sind dann weitere 15 Jahre gültig.
Du behältst alle Rechte, die du beim Erwerb hattest (auch wenn die derjenigen, die ihn ab dem 19.01.2013 machten, min.gegenüber deinen eingeschränkt wurden).

Die Gültigkeit von Führerscheinen, die ihre Gültigkeit nach dem19.01.2013 bekamen, müssen schon nach 15 Jahren umgetauscht werden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- am Ende des Radwegs anhält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist