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peppi
12.11.2012, 20:53 Uhr
Kreisverkehr unfall :(
Hallo,
ich bin noch in der probezeit 1jahr noch..jetzt habe ich am fretag einen unfall im kreisverkehr verursacht :(...miene frage, haben die polizei gerufen..haben den unfall aufgenommen, und denken das ich schuld sein..da ich rein fuhr..als das andere auto wohl schon drin war, hatte es aber echt nicht egesehen, na ist jetzt passiert..
nehmen sie mir den führerschen weg, was für eine geldstrafe bekomme ich..und muss ich zu einen aufbaiseminar,,ist meine erste auffälligkeit :(
danke für eure antworten
Wackeldackel
13.11.2012, 14:00 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
Hallo peppi!
In Deiner (offenbar mit den großen Zehen in der S-Bahn auf dem Smartphone geschriebenen) Schilderung fehlt eine sachverhaltserklärende Beschreibung des Unfallhergangs um hier eine angemessene Antwort zu posten.
Ich persönlich finde so ein "Geschreibsel" absolut furchtbar.
Wenn Du wirklich eine ehrliche Absicht hast, hier eine Antwort oder Erklärung zu finden, wäre eine entsprechende Fragestellung sowie die Erklärung des Unfallgeschehens wichtig.
WD
Peg
13.11.2012, 16:14 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
Hier geht es wohl um eine Vorfahrtverletzung.
Knöllchen (ca. 100 Euro und 23,50 für die Bearbeitung) und Punkte sind dein.
Da jede Vorfahrtverletzung ein A-Verstoß ist, kommen noch die verlängerte Probezeit und das Aufbauseminar dazu.
Zu den letzten beiden Punkten wirst du separate Post erhalten.
Dein Führerschein ist noch lange nicht in Gefahr.
Was du anstellen musst, um das zu ändern, kannst du dieser Grafik entnehmen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=3063&view=findpost&p=24177
peppi
13.11.2012, 19:47 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
Hallo, also nochmal..
ich bin noch in der Probezeit, habe am freitag einen unfall im kreisverkehr verursacht.ich wollte ihn geradeaus uberqueren, bin rein gefahren und da kam plötzlich ein auto von links, was ich vorher nicht gesehen hatte :( mein arbeitskollege auch nicht, erst als es plötzlich rumste..polizei haben wir gerufen..die hat alles aufgenommen und haben gesagt da sich schuld bin, dass denke ich auch..:(..jetzt meine frage..was kommt auf mich zu? kann ich den schein behalten?
so jetzt besser???? ;) danke für eure antworten ,)
Peg
14.11.2012, 08:05 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
Der Text ist nun wohl hübscher, an dem Vergehen und seiner Ahndung ändert das allerdings nichts:
108607 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).
§ 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
3 Punkte, 120,00 EUR, 23,50 EUR Gebühren, Probezeitverstoß der Kategorie A
Und somit Aufbauseminar und verl. Probezeit
Das unter der Voraussetzung, dass der Kreisverkehr entsprechend dem
§ 8 Abs. 1a Kreisverkehr beschildert war.
Siehe dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorfahrtsregel
und "Typische Regelung bei Einfahrt in den Kreisverkehr" am rechten Bildrand.
peppi
14.11.2012, 12:01 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
vielen lieben dank für die antwort..das wichtigste ist, dass ich den führerschein behalten ann..und ich muss besser aufpassen ! ja leider ,ich könnt mich selber in den hintern treten..mh..kann jetzt nichts mehr dran ändern,hab mich natürlich sofort am unfallort entschuldigt..hatte ihn nicht gesehen. muss ich wohl durch ,uns schonmal sparen :(..vielen dank
Hinniwilli
14.11.2012, 14:58 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
Der Unfall könnte sich auch so zugetragen haben. Dann sähe die Rechtslage vollkommen anders aus.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3291.php
peppi
14.11.2012, 19:04 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
Hinniwilli..
und das würde bedeuten..ich verstehe..das leider nicht..jetzt in kurzform :)
peppi
14.11.2012, 19:29 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
ah habs nochmal durchgelesen..habs verstanden ;)..
muss jetzt warten, bis ich bescheid von der polizei bekomme..muss ja noch stellung nehmen.wie es genau war..
kann ich es etwa so vormolieren:Zb..
fuhr auf der stockumerstrasse und wollte den kreisverkehr geradeaus überqueren, ich vergewissterte mich ob kein auto zu sehen war und fuhr in den kreisverkehr hinhein, plötzlich rumste es in meiner fahrertür..und plötzlich war ein auto von links da..ich hatte das auto vorher nicht gesehen.:(
so hat sich der unfall zugetragen..
könnte ich es dann so auch schreiben, oder muss man es anders vormulieren..ich hab da null ahnung.achso mein mitfahrer hatte ihn auch erst nicht gesehen, erst als es zu spät war :(
vielen dank für eure HIlfe
Hinniwilli
14.11.2012, 23:34 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
Kannst du ausschließen, dass das Fahrzeug nicht im Kreisverkehr war, als Du einfahren wolltest, er also praktisch zeitgleich aber mit wesentlich höherer Geschwindigkeit eingefahren ist? Dann solltest Du es auch so schreiben und auch das von mit genannte Urteil zitieren.
So wie Du es geschrieben hast, könnte man auch annehmen, dass Du nur übersehen hast, dass das Fahrzeug schon im Kreisel war.
peppi
15.11.2012, 14:43 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
jaa ich habe schte kein fahrzeug gesehen; sonst, wäre ich nicht reingefahren, mein fahrzeug ist neu :(
und jetzt nen unfallwagen..:(
Hinniwilli
15.11.2012, 16:03 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
Die Formulierung "ich habe schte kein fahrzeug gesehen" heißt aber nicht, dass da keines war, sondern könnte auch das Eingeständnis von Unaufmerksamkeit sein. Wenn da keines war, dann solltest Du es auch schreiben.
peppi
15.11.2012, 20:52 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
ok dann vormuliere ich es anders, warte jetzt dann einfach mal ab, das wichtigste ist, das ich den führerschien nicht entzogen bekomme , wegen dem unfall..:(..
danke dür die hilfe
Hinniwilli
16.11.2012, 12:39 Uhr
zu: Kreisverkehr unfall :(
Ich glaube, es wäre für Dich besser, wenn Du zu einem Verkehrsanwalt gehst, bevor Du irgendeine Stellungnahme abgibst.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren
Sie dürfen hier nicht wenden
Sie dürfen hier nicht links abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren
Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren
In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte
Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?
Abgefahrene Reifen
Defekte Schlussleuchten
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