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Sandro94
02.10.2012, 23:07 Uhr
Rückwärts in eine Kurve fahren
Hallo Leute
Also ich wollte mal kurz fragen, wie es steht beim Rückwärts in eine Kurve fahren, dazu habe ich 3 fragen.
Wenn ich rückwärts eine Rechtskurve, die wenn man sie vorwärts fahrt ja eine Linkskurve wäre, in Angriff nehmen will, muss ich ja zuerst auf die andere Strassenseite gehen. In welchem Abstand zum Strassenrand fahr ich da nachher?
Und bei dieser Kurve fahre ich ja vor der Kurve gerade aus, ab wann fang ich an mit dem Lenkrad einzuschlagen und nicht mehr gerade zu fahren?
Und bei einer Linkskurve rückwärts, in welchem Abstand ca. fahr ich da an den rechten Rand, da das Auto ja ausschwenkt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich habe die Fragen nicht zu umständlich formuliert.
Danke im Voraus
Grüsse Sandro
Hinniwilli
04.10.2012, 07:35 Uhr
zu: Rückwärts in eine Kurve fahren
Rückwärts fahren darf man nur, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlosseen ist und wenn doch etwas passiert, dann hat man praktisch immer die A.-Karte. Daher sollte man möglichst nicht rückwärtts fahren, wenn es sich vermeiden läßt.
Sandro94
04.10.2012, 15:22 Uhr
zu: Rückwärts in eine Kurve fahren
Wie steht es den mit dem Abstand
Sandro94
04.10.2012, 15:23 Uhr
zu: Rückwärts in eine Kurve fahren
also dem zum jeweiligen Rand
sry für doppelpost
milanista305
04.10.2012, 21:24 Uhr
zu: Rückwärts in eine Kurve fahren
Ich weiß nicht, was daran "Quatsch" sein soll, auf mich wirkt das von Hinniwilli geschriebene sinnvoll. Ich habe schon einige erstaunliche Gerichtsurteile gelesen wo meiner Meinung nach der Rückwärtsfahrer kaum etwas falsch gemacht hat und trotzdem eine ordentliche Mithaftung aufgebrummt bekommen hat. Könntest du deinen Standpunkt wenigstens näher erläutern?
@ Sandro94: Ich kann dir jetzt auch keine Schritt-für-Schritt-Anleitung geben, aber eines wurde mir von meinem Fahrlehrer eingeschärft. Beim Rückwärtsfahren - erst recht um die Kurve - hat man IMMER nach hinten zu gucken, und zwar dahin wo man auch hinfahren will. Die Spiegel sind nur für kurze Kontrollblicke. Eins habe ich jedoch nicht verstanden: Was meinst du mit "muss ich ja zuerst auf die andere Strassenseite gehen." ?
Zum Abstand: Ich meine es werden ca. 30 cm empfohlen, so sagte es mir der FL.
Hinniwilli
04.10.2012, 22:27 Uhr
zu: Rückwärts in eine Kurve fahren
Meinst du den Quatsch:
"§9 (5)StVO: Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
Verkehrsteilnehmer
14.05.2013, 15:32 Uhr
zu: Rückwärts in eine Kurve fahren
Auch wenn dieser Beitrag schon älter ist, möchte ich zumindest mitteilen, was ich bei meinem FL bisher gemacht hatte:
1. Rückwärts einparken (mindestens 2 Fahrzeugbreiten...)
2. Seitwärts einparken
3.1 Wenden (verkehrsarme Straße, Wenden auf Grundstück)
3.2 Wenden im Kreis (Grundstück)
Bei Nr. 2 kam es mir bisher vor, als würde ich laut rechtem Spiegel schon fast auf die Bordsteinkante fahren, war bisher nicht so und heute war es nur ein Gullydeckel der mir das Gefühl gab, als wäre ich auf den Bordstein gefahren. Rückwärts in einer Kurve bin ich noch nicht gefahren.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?
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Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
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