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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maxi29
30.09.2012, 12:44 Uhr

Roller mit Klasse b ?

Hi,
Bin vor kurzem 16 geworden und wollte mal Fragen wie das mit der Klasse b genau aussieht. Kann ich, wenn ich die Klasse b mit 16 machen sobald ich bestanden habe schon Roller fahren, auch wenn ich den Führerschein ja erst mit 17 bekomme?
Lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
01.10.2012, 13:31 Uhr

zu: Roller mit Klasse b ?

»Kann ich, wenn ich die Klasse b mit 16 mache ....«

Die praktische Prüfung für Klasse B wirst du nicht eher als einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen dürfen - und das auch nur, wenn du bF17 machst. Anträge dafür werden ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters entgegen genommen.
Es geht hier also im Höchstfall um "nur" einen Monat, den du dich gedulden musst, wenn du von der kostenlosen Dreingabe profitieren willst.

Alternativ steht es dir natürlich frei, Klasse M separat vorzuziehen.
Ob du die gut 600 €uro für etwas investierst, das du bald später "geschenkt bekämst", ist dir überlassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Gegenverkehr

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h