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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kingpin
24.08.2012, 11:33 Uhr

Was passiert, wenn ...

Was passiert, wenn man in der Probezeit durch einen Graben rast, das Auto dabei deutlich an der Stoßstange vorne, Motorhaube und Stoßstange hinten beschädigt und in einem Maisfeld landet, einen Alkoholwert von 0,9 vor Ort (pustegerät) hatte und 21 Jahre alt ist?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
24.08.2012, 14:54 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

Wegen des Alk in der Probezeit wirst du eine "Einladung" zum Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer erhalten:
http://www.afn.de/besondere-aufbauseminare/

Dann kommt das Bußgeld:
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/alkohol.htm
l


Und obendrein:
» Spätestens mit 0,5 Promille im Blut lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.

Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Was das heißt? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt dann jedoch den Fahrer in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen. «



Dir wurde kein Blut abgenommen? Oder steht nur das Ergebnis noch aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kingpin
24.08.2012, 16:15 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

Vielen Dank für die Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kingpin
24.08.2012, 16:20 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

Der Fall ist nicht mir passiert, sondern einem bekannten. Das Ergebnis vom Blut ist noch nicht da.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.08.2012, 14:05 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

»Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.«

Ja, so ist das im Internet - einer schreibt vom anderen ab. Mehr als 10 Jahre sind nun vergangen, dass die Grenze von 0,8 Promille auf 0,5 Promille gesenkt wurde. Und wie in allen Pressemeldungen üblich, ist von "Führerscheinentzug" die Rede, obwohl es sich um ein Fahrverbot handelt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle