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dingdong
23.08.2012, 13:24 Uhr
Gefährdung Überholversuch?
Guten Tag,
ich war heute mit meiner Famile und meinem Pkw zum einkaufen unterwegs.
Hier kurz meine Sitution mit Frage.
Im Nachbarort angekommen wurde ich von einem Fahrservice (eine Art wie Johanniter) bedrängt. Sein Sicherheitsabstand betrug geschätzt 1,5m - 2m. Meine Geschindigkeit betrug Innerorts laut Tacho 60Km/H und ca 400m nach Ortseingang wurde die Geschwindigkeit auf 30Km/H für 100m wegen einer anliegenden Schule reduziert.
Nach diesen 100m beschleunigte ich wieder auf 60Km/H wobei der besagte Fahrservice, welcher permanent drängelte, ein Überholversuch startete und ihm durch meine Beschleunigung nicht gelang.
Eine Gefahr bestand nach meiner Ansicht für den Fahrservice nicht, denn es war kein Gegenverkehr in Sicht.
Bis zum Parkplatz verfolgte mich der Fahrservice mit dem bereits beschriebenen kleinen Sicherheitsabstand. Der Fahrer stieg aus und sagte er würde mich anzeigen, weil ich den Überholvorgang gefährdet habe.
Ist dies rechtens?
Was würde mich erwarten?
Vielen Dank im Vorraus.
Mfg
Hinniwilli
23.08.2012, 14:27 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Andererseits hat der andere Fahrer ein Fahrverbot aufgrund seiner Fahrweise zu erwarten. Er würde sich also ins eigene Knie schießen, wenn er Anzeige erstatten würde, zumal Du Zeugen hast.
dingdong
24.08.2012, 09:10 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Vielen Dank für die Antworten, hat mir echt weiter geholfen.
Was ich zum Thema Zeugen noch hinzufügen kann ist, dass der Fahrer vom Fahrservice zum beschriebenen Zeitpunkt allein im Fahrzeug war.
Somit dürfte dieses Problem wohl aus der Welt sein.?
Peg
24.08.2012, 16:13 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Wenn du dich da mal nicht zu früh freust.
Es mag Richter geben, denen ein glaubwürdiger Zeuge mehr sagt, als zwei oder drei, deren Aussagen sie weniger Vertrauen schenken.
Entsprechend wird er urteilen.
dingdong
24.08.2012, 17:14 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Er hatte ja nicht mal einen im Fahrzeug.?
Peg
24.08.2012, 18:22 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Er allein könnte reichen .....
»â EUROžCoram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.â EUROœ «
(römische Juristenweisheit).
Zu Deutsch: â EUROžVor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.â EUROœ)
runner
24.08.2012, 20:35 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
nein mach dir keinen Kopf wegen dem Penner.Er hat dich provoziert und hätte mit dem dichten Auffahren sehr viele Unfälle verursachen können. Mach das aber nicht zu oft damit ist auch nicht zu spaßen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf stellen Sie sich hier ein?
Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren
Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger
Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-028-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss das Motorrad vorbeifahren lassen
Das Motorrad muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
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