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10.07.2012, 20:58 Uhr

"Anlieger frei" - Nur als Anlieger dieser Straße oder des Wohngebietes?

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich wohne in einer Straße (Straße B), die selbst keine Anlieger-Straße ist, aber von einer abzweigt, an dessen Anfang "Anlieger frei" steht (Straße A). Diese als "Anlieger frei" gekennzeichnete Straße (Straße A) ist von Norden und Süden zu erreichen. Nur im Süden ist sie mit "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art; Anlieger frei" beschildert. In der Mitte dieser Straße (Straße A) zweigt nun die Straße ab, in der ich wohne (Straße B). Bin ich trotzdem Anlieger, auch wenn ich nicht direkt in dieser Straße (A) sondern nur in dem Wohngebiet (Straße B) wohne, oder muss auch ich - wenn ich aus Richtung Süden komme - zum Nordanfang der "Anlieger frei"-Straße (A) fahren? - da dort die Einfahrt für alle Fahrzeuge erlaubt ist....

Vielen Dank für eure Antworten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Unaufmerksamkeit

Unerwartet starkes Bremsen

Zu dichtes Auffahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung