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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.06.2012, 19:02 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?
Ich meine, könntest du anhand des angegebenen "Tatortes" deine Unschuld nachträglich belegen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
19.06.2012, 21:20 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

"Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?"

Das sollte auf jedenfall da sein, sonst hätte man ja mit jedem Einspruch Erfolg, da sonst ja Aussage gegen Aussage stünde und dann die Unschuldsvermutung greifen würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?

Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg

Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen

Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen