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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern canadian
20.05.2012, 12:13 Uhr

Kanadischer FS in D gueltig? umschreiben nach entzogenem FS in D?

Hallo Leute,
2007 habe ich meinen FS wegen alk abgeben muessen ( wiederholt) hatte eine sperre von einem Jahr die 2008 zu ende war.
2008 bin ich nach Kanada ausgewandert, habe dort den FS gemacht, und bin nun wieder in D. Bei der nachfrage bei der Polizei darf ich fahren wurde gesagt, Zitat: haben sie eine sperre in D? meine Antwort nein, Sind Sie im Besitz einer gueltigen Fahrerlaubniss? Meine Antwort ja einer Kanadischen, seine Antwort dann duerfen Sie in D fahren..
Ist das so richtig? habe ich probleme wenn ich eine Umschreibung beantrage?

Danke vorab
Canadian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrlehrer2012
08.09.2012, 20:59 Uhr

zu: Kanadischer FS in D gueltig? umschreiben nach entzogenem FS in D?

Die Antwort zu deiner Frage gibts in Paragraph 29 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Wenn die Zeit getilgt ist, also Fahrverbot vorbei oder deine Sperre zum neu Erwerb weg ist solltest du keine Probleme haben. Es sei denn es liegen aufgrund von zu viel Promille Eignungszweifel vor. Um diese Frage konkret zu beantworten solltest du am besten mit deiner kanadischen FE versuchen die deutsche zu bekommen. Mehr als nein kann man dir nicht sagen. Die kanadische darf man dir nicht wegnehmen, maximal ein Fahrverbot fürs Inland aussprechen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen