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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.10.2011, 21:41 Uhr

zu: Abbiegende Hauptstraße

Wer auf der Vorfahrtstraße ist, hat gegenüber den Verkehrsteilnehmern aus den untergeordneten Straßen Vorfahrt.

Die Vorrangregeln (z.B. beim Abbiegen) gelten nur unter gleichberechtigten Verkehrsteilnehmern, also beispielsweise unter Verkehrsteilnehmern aus A und B.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.10.2011, 12:38 Uhr

zu: Abbiegende Hauptstraße

Zudem ist D kein entgegenkommendes Fahrzeug im Sinne von §9. Entgegenkommend ist das Fahrzeug, das die Vorfahrtstr. in entgegengesetzter Richung befährt, also A.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
23.10.2011, 22:38 Uhr

zu: Abbiegende Hauptstraße

Hallo,

sogar, wenn D geradeaus fahren würde, fährt B zuerst, weil die Beschilderung über der rechts-vor-links-Regel steht.


Gruß,

diezge

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