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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pete28309
07.10.2011, 05:11 Uhr

PKW eingekeilt und am wegfahren gehindert

Ein Nachbar mit Eigenheim und 2 Pkw glaubt, das dass Stück Strasse vor seinem Haussein Parkplatz ist. > Das ist jetzt nicht die Frage ! <

Kürzlich war 1 PKW von ihm nicht da und es war die einzige freie Parklücke weit und breit.
So stellte ich mein Fahrzeug dort ab ohne irgendwen zu behindern.
1 PKW des Nachbarn stand vor mir.
Als ich Abends wegfahren wollte, musste ich feststellen dass der vor mir geparkte Wagen bis auf 20 cm an mein Fahrzeug zurückgesetzt worden war.
Desgleichen ist er mit seinem 2. PKW von hinten 20 cm aufgefahren.
wer weiß ob eine, oder welche 'Straftat' dort vorgelegen hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
07.10.2011, 17:47 Uhr

zu: PKW eingekeilt und am wegfahren gehindert

Wenn es von Gerichten sogar als Nötigung, also Straftat, gewertet wird, wenn jemand zugeparkt wird, der auf einem fremden Privatparkplatz unberechtigt geparkt hat, dann ist es m.E. erst recht eine Straftat, wenn jemand absichtlich zugeparkt wurde, trotzdem er korrekt parkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pete28309
07.10.2011, 19:23 Uhr

zu: PKW eingekeilt und am wegfahren gehindert

Dank an Umleitung & Hinniwilli
die Aussagen haben mir schon weitergeholfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Unterführung

Auf eine Sackgasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

In Höhe der Schranke

Unmittelbar vor den Schienen

Vor dem Andreaskreuz

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse