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thomas888888
25.09.2011, 16:04 Uhr
Freie Fahrstreifenwahl
Hallo,
innerhalb geschlossener Ortschaften hat man laut StVO §7 Abs. 3 ja freie Fahrstreifenwahl bei mehr als einem markierten Fahrstreifen für die eigene Richtung (für Fahrzeuge bis 3,5t und ausgenommen sind Autobahnen). Und rechts schneller fahren als die Fahrzeuge links neben einem, also praktisch überholen, darf man danach auch.
Mein Fahrlehrer will davon allerdings nichts wissen. Laut ihm gilt das Rechtsfahrgebot uneingeschränkt und auch rechts überholen darf nicht sein. Seit der ersten Fahrstunde scheucht er mich ständig auf den rechten Streifen mit der Begründung, es gelte das Rechtsfahrgebot.
Nun habe ich ihm den §7 komplett ausgedruckt und Abs. 3 vorgelesen, aber das hat ihn überhaupt nicht beeindruckt: es gelte das Rechtsfahrgebot und rechts überholen gehe auch nicht.
Nun frage ich mich, wie er darauf kommt. War das frührer mal anders mit der freien Fahrstreifenwahl innerorts?
Seit wann gibt es den §7 Abs. 3 in der heutigen Form?
Und nun nochmal zum Verständnis für mich: freie Fahrstreifenwahl heißt doch, ich darf auch dann auf dem linken markierten Fahrstreifen fahren, selbst wenn ich alleine auf der Straße unterwegs bin?
Peg
25.09.2011, 19:33 Uhr
zu: Freie Fahrstreifenwahl
Ich kann mir nur vorstellen, dass der FL die Regel der Fahrschule über die der StVO stellt.
Wir reden ja von der freien Fahrstreifenwahl.
Er ist verantwortlicher Fahrzeugführer. Ergo darf er wählen. ;o)
thomas888888
25.09.2011, 20:36 Uhr
zu: Freie Fahrstreifenwahl
Es ist nicht so, dass dieser Fahrlehrer mich zum Rechtsfahren anhält, weil er meint, es wäre einfach sicherer oder guter Fahrstil. Nein, er ist der Meinung, es ist so vorgeschrieben.
Von der freien Fahrstreifenwahl will er gar nichts wissen. Als ich Ihn mal wieder darauf angesprochen hatte, wurde er nur sauer und als Kommentar kam: ob ich Ihm was von freier Fahrstreifenwahl erzählen würde oder in China ein Sack Reis umfallen würde, käme für Ihn aufs Gleiche.
Peg
26.09.2011, 07:30 Uhr
zu: Freie Fahrstreifenwahl
Na, ich denke eher, dass dein FL mit dem falschen Bein aus dem Bett stieg und/oder dabei noch sehr wortkarg ist.
Immer noch besser, als würde ich ihm anderes unterstellen. ;o)
Wenn du dir dieses Zitat
»ob ich Ihm was von freier Fahrstreifenwahl erzählen würde oder in China ein Sack Reis umfallen würde, käme für Ihn aufs Gleiche.«
anschaust -und davon ausgehst, dass er weiß, dass es in China Reissäcke gibt- bedeutet das, er weiß auch von der freien Fahrstreifenwahl.
Nur für ihn und die Ausbildung, die er dir zukommen lässt, ist es uninteressant. Und sicherlich wären nicht wenige Fahrschüler fast überfordert, wenn sie auch noch darauf achten müssten.
In der Tat macht dir das Befahren des rechten Fahrstreifens das Fahren (besonders beim Abbiegen) einfacher.
Vor allem aber ist es für den FL, der ja sonst stets den nachfolgenden Verkehr im Auge halten müsste, weil du ja jederzeit wechseln könntest.
Habe Geduld mit deinem FL und nimm hin, was er nicht ändern will.
Dass du Recht hast, weiß er (das dir zum Trost).
Das aber zuzugeben, wäre was anderes. ;o)
Georg_g
26.09.2011, 18:01 Uhr
zu: Freie Fahrstreifenwahl
»Es ist nicht so, dass dieser Fahrlehrer mich zum Rechtsfahren anhält, weil er meint, es wäre einfach sicherer oder guter Fahrstil. Nein, er ist der Meinung, es ist so vorgeschrieben.«
Ich bezweifle, dass dein Fahrlehrer die Rechtslage nicht kennt. Es ist eher so, dass er dir beibringen will, dass du "freiwillig" den rechten Fahrstreifen nimmst, denn gerade in der Fahrschule gibt es dafür mehrere gute Gründe.
thomas888888
26.09.2011, 19:55 Uhr
zu: Freie Fahrstreifenwahl
Ob ihr es glaubt oder nicht, der Mensch kennt das mit der freien Fahrstreifenwahl wirklich nicht. Ich habe oft genug mit ihm darüber geredet und er hat sich dabei so deutlich ausgedrückt, wie es nur geht.
Ich habe nichts dagen, auf dem rechten Fahrstreifen zu fahren. Es ist ja nicht so, dass ich ständig mit meinem Fahrlehrer ums Lenkrad kämpfe, weil ich links fahren möchte und er rechts ;)
Wahrscheinlich werde ich auch keine Fahrten mehr mit diesem Fahrlehrer machen. Da gibt es noch andere Dinge, die mich gestört haben. Aber damit möchte ich keinen langweilen.
Aber vielleicht kann mir ja noch wer meine eigentlichen Fargen bantworten, die ich eingangs gestellt hatte:
Seit wann gibt es das mit der freien Fahrstreifenwahl?
Und gilt die freie Fahrstreifenwahl auch, wenn die Straße komplett frei ist, also weder links noch rechts was vor oder hinter mir fährt?
Wie sieht das in der Fahrprüfung aus, wenn ich auf dem linken Fahrstreifen fahre, obwohl auch der rechts frei ist?
Georg_g
26.09.2011, 22:12 Uhr
zu: Freie Fahrstreifenwahl
»Und gilt die freie Fahrstreifenwahl auch, wenn die Straße komplett frei ist, also weder links noch rechts was vor oder hinter mir fährt?«
Ja, die freie Fahrstreifenwahl gilt auch dann.
»Wie sieht das in der Fahrprüfung aus, wenn ich auf dem linken Fahrstreifen fahre, obwohl auch der rechts frei ist?«
Der Prüfer kann es nicht beanstanden. Er wird dich aber möglicherweise rechts abbiegen lassen, um dann zu sehen, wie du beim notwendigen Fahrstreifenwechsel den Verkehr beobachtest. Und er wird wohl peinlich genau darauf achten, ob du außerorts auch dauernd links fährst.
Bist du wirklich (Auto-)Fahrschüler? Irgendwie klingen deine Beiträge nicht nach einem ca. 18-Jährigen.
thomas888888
27.09.2011, 19:38 Uhr
zu: Freie Fahrstreifenwahl
Vielen Dank für eure Antworten! Mich hatte dieses Thema doch sehr verunsichert.
Und ja, ich bin wirklich Fahrschüler, auch wenn ich schon eine Weile keine 18 mehr bin. Ich bin aber lange Zeit auch ohne Führerschein gut zurechtgekommen.
diezge
04.10.2011, 00:57 Uhr
zu: Freie Fahrstreifenwahl
Hallo,
wenn sich das Thema nicht beheben lässt, dann bedenke bitte:
Es gibt auch eine freie Fahrschulenwahl.
Gruß,
diezge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?
Woher kommt das Einsatzfahrzeug?
Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?
Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?
Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen
Dicht vor dem Ãœberholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln
Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen
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