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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hexe
17.08.2011, 16:50 Uhr

Vorfahrt Fußgänger ?

Ich komme aus einer Vorfahrtgewährenden Straße als Linksabbieger,der Fußgänger steht mir halblinks gegenüber und möchte die Straße überqueren es gibt keinen gekennzeichneten Fußweg.
Die Frage:Muß ich dem Fußgänger Vorfahrt gewähren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
17.08.2011, 18:31 Uhr

zu: Vorfahrt Fußgänger ?

Ja, musst du. Dazu ein Zitat von verkehrslexikon.de:

Beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.

Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
17.08.2011, 18:33 Uhr

zu: Vorfahrt Fußgänger ?

Noch ein kleiner Nachtrag:
Vielleicht warst du der Ansicht, du hättest aufgrund der Vorfahrtslage auch Vorrecht, da du von VorFAHRT gesprochen hast. Ein FUßgänger hat mit Vorfahrt aber nichts zu tun, er wird gesondert betrachtet.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit Fahrbahnverschmutzungen

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung