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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hexe
17.08.2011, 16:50 Uhr

Vorfahrt Fußgänger ?

Ich komme aus einer Vorfahrtgewährenden Straße als Linksabbieger,der Fußgänger steht mir halblinks gegenüber und möchte die Straße überqueren es gibt keinen gekennzeichneten Fußweg.
Die Frage:Muß ich dem Fußgänger Vorfahrt gewähren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
17.08.2011, 18:31 Uhr

zu: Vorfahrt Fußgänger ?

Ja, musst du. Dazu ein Zitat von verkehrslexikon.de:

Beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.

Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
17.08.2011, 18:33 Uhr

zu: Vorfahrt Fußgänger ?

Noch ein kleiner Nachtrag:
Vielleicht warst du der Ansicht, du hättest aufgrund der Vorfahrtslage auch Vorrecht, da du von VorFAHRT gesprochen hast. Ein FUßgänger hat mit Vorfahrt aber nichts zu tun, er wird gesondert betrachtet.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Kreuzungen

Bahnübergänge

Grundstückseinfahrten