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 hengesa
12.08.2011, 18:10 Uhr
Rückumtausch Führerschein
Hallo,
ich habe vor einem Jahr meinen deutschen Führerschein in einen kanadischen getauscht. Jetzt wollte ich das ganze wieder rückgängig machen und meinen deutschen wieder haben, allerdings wurde der deutsche wohl von der Behörde vernichtet weil sie nicht wussten wann ich wiederkomme.
Mein eigentliches Problem ist, dass die jetzt eine übersetzung meines kanadischen Führerscheins haben wollen um den wieder zurück umzuschreiben.
Meine Angst dabei ist, das mir Führerscheinklassen verloren gehen. Hat da jemand Erfahrungen mit?
Das Bundesministerium für Verkehr schrieb mir folgendes dazu:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem zuständigen
Fachreferat kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Auskunft Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist zutreffend. Die
Rechtsgrundlage ist § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Entsprechend dem
Grundsatz, dass jeder grundsätzlich nur im Besitz eines
Führerscheindokumentes sein soll, wird der deutsche Führerschein
vernichtet, wenn ein ausländischer Führerschein erworben wurde. Ein
Vergleich mit einem verloren gegangen Führerschein trägt nicht, da Sie
dann nicht im Besitz eines Führerscheindokumentes wären. Als Verursacher
für den Aufwand der Umschreibung ist es daher auch selbstverständlich,
dass Sie die für die Behörde entstehenden Kosten zu tragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hat da jemand schon Erfahrungen mit einem Rückumtausch gemacht?
Gruss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?
Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können
Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können
Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen
Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen
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