Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tosto
19.07.2011, 18:11 Uhr

Gültigkeit Erste Hilfe

Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar habe ich vor ca. 2,5 Jahren Klasse B gemacht, jetzt möchte ich Klasse A machen und wüsste gern ob ich den ´Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort´Kurs noch einmal machen muss? Das würde ich wenn dann genau wie den Sehtest gern vor der Anmeldung erledigen, damit der Antrag sofort bearbeitet werden kann.
Gruß
Tosto

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.07.2011, 18:18 Uhr

zu: Gültigkeit Erste Hilfe

Den Sehtest vor der Anmeldung zu absolvieren, ist eine seeehr gute Idee!
Eine neue Bescheinigung für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort benötigst du nicht. Die Bescheinigung hat (leider!) lebenslange Gültigkeit.
Und dass du den Kurs irgendwann mal gemacht hast, wird schon durch deinen Besitz der Klasse B bewiesen.

In diesem Sinne:
Viel Spaß, beim Erlernen der wohl zweitschönsten Sache der Welt. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tosto
20.07.2011, 10:25 Uhr

zu: Gültigkeit Erste Hilfe

Besten Dank!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Höchste Aufmerksamkeit

Bremsbereitschaft

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An Baustellen

An innerstädtischen Kreuzungen

An Einmündungen von Feldwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was bedeuten diese Dauerlichtzeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B

Die Fahrstreifen 3 und 4 darf ich nicht benutzen

Ich muss von Fahrstreifen 2 auf 1 wechseln

Beim Wechsel von Fahrstreifen 2 auf 1 ist der nachfolgende Verkehr in jedem Fall wartepflichtig