
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
 spitzfelix
26.06.2011, 19:31 Uhr
Bußgeld
Ich Habe einen strafbefehl Bekommen weil ich Betrunken mit dem Fahrrad gefahren bin (2,4 Pro).Es war das erste mal und ich bin nicht vorbestraft.Beziehe Harz4
und nun soll ich 1600 Euro Zahlen.Ist dieses urteil gerecht und was könnte ich dagegen tun.
 conti69
26.06.2011, 23:33 Uhr
zu: Bußgeld
hallo spitzfelix ich muß dir leider sagen das das urteil gerecht ist.Schließlich bist du ja betrunken fahrrad gefahren und du kannst froh sein das weiter nichts passiert ist.Ich bin gegen alkohol ob auf dem Fahrrad oder mit dem auto weil soviel passiert.Wenn ich was trinke oder feiert laß ich mein auto immer stehen und fahr lieber mit dem bus oder taxi.Du wirst wohl zahlen müssen so leid mir das für dich tut.Liebe grüße conti69
 durbanZA
27.06.2011, 00:07 Uhr
zu: Bußgeld
Hallo!
Das Fahren mit dem Fahrrad ab einer BAK ab 1,6 0/00 ist in jedem Fall eine Straftat nach § 316 StGB.
Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen, also abhängig vom Einkommen, berechnet. Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des verfügbaren Nettoeinkommens. Die Höhe der Strafe in Euro ist somit nicht aussagekräftig.
Um zu beurteilen, ob die Strafe angemessen ist, müsstest Du sagen, zu wie vielen Tagessätzen Du verurteilt worden bist.
Im Übrigen werden durch das Urteil 7 Punkte im VZR eingetragen.
Bist Du im Besitz einer Fahrerlaubnis?
MfG
Durban :)
 spitzfelix
27.06.2011, 08:36 Uhr
zu: Bußgeld
Der Tagessatz beträgt 40 Euro und nein ich habe keine Fahrerlaubnis
 Hinniwilli
27.06.2011, 09:00 Uhr
zu: Bußgeld
Scheint billiger zu sein, betrunken mit dem Auto einen Fußgänger totzufahren als folgenlos mit dem Fahrrad zu fahren.
Also Moral von der Geschicht: Bis Du betrunken - fahre Auto.
 durbanZA
27.06.2011, 19:52 Uhr
zu: Bußgeld
Hinniwilli, das ist falsch, woher nimmst Du das?
@conti69:
Du bist also zu 40 Tagessätzen verurteilt worden?
Das ist nicht wenig, aber auch nicht übermäßig hart.
Man ist bei Dir von einem verfügbaren Nettomonatseinkommen von 1200 Euro ausgegangen.
Wenn Du in den nächsten 15 Jahren nach Rechtskraft des Strafbefehls eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, wird davon eine MPU gefordert werden. Um die zu bestehen, musst Du Dich längerfristtig vorbereiten.
Bei weiteren Fragen: www.verkehrsportal.de
 Hinniwilli
28.06.2011, 12:13 Uhr
zu: Bußgeld
@Durban
War natürlich ein wenig überspitzt. Allerdings ging hier kürzlich ein Fall durch die Lokalpresse, wo ein volltrunkener Autofahrer jemanden tötete. Das Bußgeld lag in der selben Größenordnung. Zusätzlich gab es zwar eine Haftstrafe auf bewährung - aber die spürt man nicht.
Da liegen die Relationen m.E. völlig falsch, wenn jemand, der hauptsächlich sich selbst einem erhöhten Risiko aussetzt, indem er betrunken mit dem Rad fährt und denen, die vor allem andere gefährden oder gar töten, weil sie selbst durch die Fahrzeugkarosserie geschützt sind.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen
Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen
Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-018 / 3 Fehlerpunkte
Was kann Haschischkonsum bewirken?
Verbesserte Zeiteinschätzung
Rausch mit gefährlichen Sinnestäuschungen und Herabsetzung des Reaktionsvermögens
Rausch mit Verwirrtheitszuständen und Depressionen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-005 / 3 Fehlerpunkte
Wann sollten Sie den Motor abstellen, um Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu vermindern?
Wenn Sie bei einem Stop-Schild anhalten
Wenn Sie vor Bahnübergängen oder Baustellen warten müssen
Wenn Sie in einem Verkehrsstau länger warten müssen
Passende Artikel bei amazon.de:
|  | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 |  | |  | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|